Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 25-27007
Grunddaten
- Betreff:
-
Sicherheit und Entlastung zu Silvester - Temporäre Schutzzone in der Innenstadt, Evaluation und mittelfristige Weiterentwicklung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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09.12.2025
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Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt, für den kommenden Jahreswechsel 2025/2026 eine temporäre Schutzzone in der Braunschweiger Innenstadt (innere Okerumflut) einzurichten, in der:
- das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern untersagt ist,
- durch verstärkte Präsenz von Sicherheitsbehörden (Ordnungsbehörde und Polizei) ein sicheres und gewaltfreies Umfeld gewährleistet wird,
- geeignete kommunikative und ordnungsrechtliche Maßnahmen vorbereitet werden, um Besucher*innen frühzeitig zu informieren (Beschilderung, Öffentlichkeitsarbeit/Social-Media-Ankündigung).
Mittelfristig (rechtzeitig zum Jahreswechsel 2026/2027) wird die Verwaltung beauftragt:
2. in Zusammenarbeit mit der Polizei zu prüfen, ob und wie die Einrichtung einer dauerhaften Waffenverbotszone (WVZ) sinnvollerweise mit der temporären Schutzzone verknüpft werden kann, insbesondere im Bereich des Hauptbahnhofs und angrenzender Innenstadtbereiche. Dabei soll bewertet werden, inwiefern die temporäre Schutzzone an Silvester als Praxis-Testumgebung für eine mögliche dauerhafte WVZ genutzt werden kann.
3. nach Abschluss des Jahreswechsels eine Evaluation durch Verwaltung und Polizei durchzuführen, insbesondere hinsichtlich:
- Reduzierung von Gefahren- und Körperverletzungsdelikten,
- Einsatzaufwand von Rettungsdiensten und Polizei,
- Akzeptanz bei Bevölkerung und Gewerbe.
4. gemeinsam mit Polizei und Sicherheitsbehörden ein Konzept vorzulegen, wie:
- die Schutzzone weiterentwickelt oder
- um weitere sensible Bereiche ergänzt werden kann
- und wie dies in Einklang mit einer möglichen Waffenverbotszone steht, um Doppelstrukturen zu vermeiden und Ressourcen effizient einzusetzen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit der mehrheitlichen Entscheidung zur Einrichtung einer Waffenverbotszone hat der Rat der Stadt Braunschweig bereits gezeigt, dass er auf erkennbare Gefahrenlagen entschlossen reagieren kann. Es ist daher folgerichtig, dieses Sicherheitskonzept auf die gesamte Innenstadt auszuweiten. Dadurch wird nicht nur ein höheres Schutzniveau erreicht, sondern auch die bisherige Stigmatisierung einzelner Stadtviertel – insbesondere des Kultviertels – vermieden.
Die temporäre Schutzzone ist eine logische Ergänzung dieses Ansatzes. Denn gerade zum Jahreswechsel zeigen sich massive Belastungen für Einsatzkräfte, Rettungsdienste, Krankenhäuser sowie für Anwohner*innen und Tiere:
In der Silvesternacht 2024/25 kam es laut Niedersächsischem Innenministerium landesweit zu 1.527 Einsatzlagen und 619 Ermittlungsverfahren.
In Braunschweig allein mussten die Einsatzkräfte 52 Feuerwehr-Einsätze, darunter mehrere Brände durch Feuerwerksreste und einen gefährlichen Balkonbrand, sowie 126 Notfalleinsätze und 35 Krankentransporte bewältigen.
Diese Zahlen belegen: Es handelt sich nicht um Einzelfälle, sondern um eine strukturelle Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) weist seit Jahren auf die Gefährdung von Einsatzkräften hin, die insbesondere durch den Umgang mit pyrotechnischem Material entsteht. Auch die Bundesärztekammer und die Ärztekammer Niedersachsen sprechen sich für einen verantwortungsvollen Umgang mit privatem Feuerwerk aus. Begründung: Jährlich kommt es zu schwersten Verletzungen an Händen, Augen und Ohren, die durch unsachgemäßen Umgang verursacht werden. Ein 14-Jähriger verlor in Niedersachsen kürzlich Teile seiner Hand, nur ein Beispiel für die Dringlichkeit präventiver Maßnahmen.
Darüber hinaus bestehen erhebliche brand- und denkmalschutzrechtliche Risiken: Die Braunschweiger Altstadt mit ihren zahlreichen Fachwerkhäusern gilt bauartbedingt als besonders brandempfindlich. Städte wie Quedlinburg oder Goslar haben deshalb längst präventive Schutzregelungen für ihre historischen Bereiche eingeführt.
Auch die Umwelt- und Tierschutzaspekte sind erheblich. Tierschutzorganisationen berichten von panikartigen Fluchtbewegungen bei Vögeln und Fledermäusen, die teils tödlich enden. Haustiere erleiden massive Stressreaktionen. Die Feinstaubbelastung in der Silvesternacht erreicht Spitzenwerte, die im restlichen Jahr kaum vorkommen, und belastet Umwelt wie Gesundheit gleichermaßen.
Die gesellschaftliche Unterstützung für solche Schutzmaßnahmen ist breit. Das Bündnis aus Deutscher Umwelthilfe und PETA sammelte rund 2 Millionen Unterschriften für einen verantwortungsvollen Umgang mit privater Pyrotechnik. Die Petition „Bundesweites Feuerwerksverbot, jetzt!“ fand bundesweite Resonanz. Laut repräsentativer INSA-Umfrage befürworten inzwischen 58 % der Bevölkerung eine Begrenzung privaten Feuerwerks.
Praktische Beispiele in anderen Kommunen zeigen die Wirksamkeit solcher Schutzregelungen. So richtet Berlin regelmäßig Sicherheitszonen mit Pyrotechnikbeschränkungen ein. Köln schafft sichere Innenstadtbereiche, während München im Altstadtbereich rund um den Marienplatz auf koordinierte Schutzmaßnahmen setzt. Auch Hannover, Düsseldorf, Hamburg und Frankfurt haben vergleichbare Regelungen etabliert. Auf internationaler Ebene haben die Niederlande 2025 zudem beschlossen, den Umgang mit lauter Pyrotechnik ab dem Jahreswechsel 2026/27 landesweit einzuschränken.
Mit der Einführung einer Schutzzone in der Silvesternacht geht Braunschweig einen verhältnismäßigen, verantwortungsvollen und evidenzbasierten Weg. Kurzfristig wird damit auf den besonders belasteten Jahreswechsel reagiert und ein geordnetes, sicheres Umfeld für Besucherinnen, Einsatzkräfte und Anwohner*innen geschaffen. Gleichzeitig ist die Maßnahme eingebettet in ein mehrstufiges Vorgehen: Die Erfahrungen aus der Silvesternacht dienen als Grundlage dafür, im nächsten Schritt zu prüfen, ob bestehende sicherheitsrelevante Instrumente – wie die Waffenverbotszone – räumlich oder konzeptionell weiterentwickelt werden können. Eine mögliche Ausweitung wird dabei nicht als Symbolpolitik verstanden, sondern ausschließlich auf Basis nachgewiesener Wirkung und praktischer Erfahrungen bewertet. Damit wird die Sicherheit für Bürger*innen und Einsatzkräfte gestärkt, die historische Bausubstanz geschützt, Umwelt- und Gesundheitsbelastungen werden reduziert und zugleich sendet die Stadt ein klares Signal für Ordnung, Verantwortung und Prävention.
