Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 25-27014
Grunddaten
- Betreff:
-
Oberbürgermeister gehen, das KWEA bleibt: gibt es endlich Pläne und Absichten für das ehemalige Kreiswehrersatzamt?
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- AfD-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Braunschweig
|
zur Beantwortung
|
|
|
|
09.12.2025
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt hatte vor über einem Jahr bereits in seinem Verwaltungsausschuss einen AfD-Antrag abgelehnt, das seit langem leerstehende Gebäude des ehemaligen Kreiswehrersatzamtes vom Land zu erwerben. Der Kauf der Immobilie hätte einen niedrigen einstelligen Millionenbetrag gekostet, Sanierungs- und Umbaumaßnahmen, je nach vorgesehener Nachnutzung, wären natürlich darüber hinaus in noch nicht zu bestimmender Höhe angefallen. Solche Folgekosten waren seinerzeit der vorgeschobene Ablehnungsgrund.
Ein großer Teil der Ratsfraktionen hat sich nun kritisch zum Projekt „Haus der Musik“ geäußert, bei dem es um Grundstückskosten von allein fast 11 Mio EUR und Baukosten von mindestens 120 Mio EUR geht. Dabei ist es offenbar kein Problem, die vorgeschlagene Nutzung mit zusätzlichen Ideen zu erweitern, sich nur auf die Unterbringung der Musikschule zu beschränken oder gar für letztere einen Neubau an anderem Standort zu entwerfen. Der recht kurzfristig beschlossene Erwerb eines nicht mehr genutzten Stadt-Grundstückes wie beim leerstehenden Einrichtungshaus ist begrüßenswert, die Nutzung des Gebäudes bleibt offenbar aber umstritten.
Im Fall des KWEA mit seinem deutlich geringeren Kaufpreis ziehen sich Entwicklungen und Entscheidungen nun über einen bald nicht mehr zumutbaren Zeitraum hin, der Stadt entgehen dadurch sicher einige Entwicklungsoptionen.
Wie ist der aktuelle Stand bei der KWEA-Immobilie, insbesondere im Hinblick auf die Eigentumsverhältnisse, etwa durch einen vollzogenen oder bevorstehenden Verkauf an Dritte?
Welche Nutzungen durch die Stadt, etwa das früher erwähnte studentische Wohnen oder schulische Zwecke, wie z.B. die temporäre Kapazitätserweiterung von Unterrichtsräumen für die voll ausgelasteten Gymnasien, wären dort grundsätzlich nach entsprechenden Sanierungsarbeiten möglich?
Sind der Verwaltung weitere Untersuchungsergebnisse - nach November 2024 - zur Bausubstanz des KWEA bekannt?
