Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 25-27011
Grunddaten
- Betreff:
-
Verfahren zur Einbringung von Anträgen des Jugendparlaments in den Rat
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Beantwortung
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09.12.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 12.11.2025 wurde der erste Antrag des Jugendparlaments (Jupa) der Stadt Braunschweig in einem Fachausschuss behandelt. Gerichtet war der Antrag 25-26757 (von Jonas Wolf) „Überarbeitung des Beteiligungsprozesses bei Städtischen Kinderspiel-, Bolz- und Jugendplätzen“ an den Jugendhilfeausschuss (JHA). Im JHA wurde der genannte Antrag zum Thema Kinder- und Jugendbeteiligung einstimmig beschlossen. Eine Beratung bei der nächsten Ratssitzung am 09.12.2025 ist bislang nicht vorgesehen.
Auch für alle weiteren Anträge aus den Reihen des Jupa ist unseres Wissens nur eine Beratung im jeweiligen Fachausschuss vorgesehen. Wir sind jedoch der Auffassung, dass Jupa-Anträge nicht in den Ausschüssen enden, sondern auch auf Ratsebene diskutiert werden sollten.
Der JHA als besonderer Ausschuss mit eigener, von den anderen Ausschüssen abweichender Zusammensetzung und eigenen Rechten könnte den ersten Antrag und alle weiteren Anträge des Jupa theoretisch eigenständig auf die Agenda des Rates setzen. Denn der JHA hat bekanntlich das Recht, Anträge an den Rat der Stadt BS zu stellen – ein Recht, dass nur dieser besondere Ausschuss hat, andere Ausschüsse dagegen nicht.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Welches Verfahren schlägt die Verwaltung vor, um den ersten Antrag und alle weiteren Anträge des Jugendparlaments (Jupa) auch in den Rat zu bringen?
2. Welche Schritte müssten nach Einschätzung der Verwaltung unternommen werden, um die Beratungsfolge für alle Anträge des Jupa automatisch im Rat und nicht in den jeweiligen Fachausschüssen enden zu lassen?
3. Wäre es aus Sicht der Verwaltung notwendig, die bestehenden Satzungen für das Jugendparlament und für das Jugendamt der Stadt Braunschweig zu ändern, um eine Behandlung von Jupa-Anträgen im Rat zu ermöglichen?
