Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 25-24934-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Klimawirkungsprüfungen - wie viele Checks im ersten Jahr?
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beteiligt:
- DEZERNAT VIII - Umwelt-, Stadtgrün- und Hochbaudezernat; 67 Fachbereich Stadtgrün; 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Hanusch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umwelt- und Grünflächenausschuss
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zur Kenntnis
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28.11.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu der Anfrage der FDP-Fraktion vom 06.01.2025 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1:
28 Beschlussvorlagen wurden als relevant für den Klima-Check eingestuft (Stand 24.10.25).
Zu 2:
Alle genannten 28 Vorlagen machten mindestens einen Grund geltend, warum ihr Beschluss erforderlich ist. Das ist zum einen der Fall, wenn der Beschluss grundsätzlich darauf ausgerichtet ist, einen Beitrag zur Energie- und Mobilitätswende zu leisten. Die insgesamt klimafreundliche Ausrichtung des Beschlusses (z. B. zur Verbesserung des ÖPNV oder von Fuß- und Radverkehr) ist entscheidend und hat Vorrang vor dem damit verbundenem Energie- und Ressourcenverbrauch. Es muss keine aufwendige Abwägung verschiedener positiver und negativer Aspekte der Planung erfolgen. In allen anderen Fällen handelte es sich um eine übergeordnete Verpflichtung oder andere Gründe, die die Umsetzung des Beschlusses erforderlich machen (Pflichtaufgabe, Ratsbeschluss, Sicherheitsaspekte etc.).
In 23 Fällen wurden dennoch ergänzend die entsprechenden Checklisten ausgefüllt. Diese fassen die klimaschutzrelevanten Informationen zur Umsetzung zusammen.
Die Klima-Checks liefern damit auch in der abgekürzten Version eine übersichtliche Grundlage zur Beurteilung berücksichtigter Klimaschutzaspekte von Beschlussvorlagen.
Anmerkung: Die zur „Abkürzung“ vorgegebene Ankreuzfelder reduzieren stark den Verwaltungsaufwand insbesondere für häufig vorkommende Fälle.
(z. B.: Ankreuzen „Pflichtaufgabe“ statt textlicher Erläuterung: „Der Bau der Schule ist trotz negativer Auswirkungen auf den Klimaschutz erforderlich, da die Stadt als Schulträgerin verpflichtet ist“). Grundsätzlich werden bei Hochbaumaßnahmen die Anforderungen des Klimaschutzes erfüllt. Dies wird über den eigenen Klimaschutz-Standard (vgl. Ds.22-18907) gesteuert.
Zu 3:
Keine.
Anmerkung: Klima-Checks zielen darauf ab, Klimaschutz zunehmend selbstverständlich und frühzeitig in die Planungen und Entscheidungen zu integrieren.
