Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 25-26959-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 14. November 2025 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Quartiersgaragen sind ein Mittel zur Umsetzung bzw. Unterstützung von autoarmen Quartieren. Sie tragen somit dazu bei, neue Wohngebiete stärker auf den ÖPNV zu konzentrieren und werden auch in anderen Planungsgebieten in Braunschweig vorgesehen. Die Quartiersgaragen sind dabei hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit genau zu prüfen.

 

Mit Entwicklung des Baugebietes Wenden-West bestand die Überlegung, die Strukturförderung Braunschweig (SFB) als möglichen Träger für die Errichtung und den Betrieb der Quartiersgaragen einzusetzen. In Abstimmung mit der Stadt hat sie dazu zunächst die vorliegende Machbarkeitsstudie erstellt. Sie diente damit auch zur Entscheidungsfindung bei der SFB.

 

Die Machbarkeitsstudie zeigt die Rahmenbedingungen für Errichtung und Betrieb der Quartiersgaragen auf. Die Beteiligten waren sich dabei einig, dass die Wirtschaftlichkeit von den jeweils gesetzten Parametern abhängt. Insofern bildet die Studie eine geeignete Übersicht zur Bewertung, hatte aber von Beginn an nicht den Anspruch, alle Fragen zu beantworten. Die angesetzten Kenngrößen sind als Zwischenstand sicher plausibel, unterliegen dabei aber mit hoher Wahrscheinlichkeit einer Veränderung in der Zukunft.

 

Ausgehend von der Studie führt die Verwaltung derzeit Gespräche mit verschiedenen, in Frage kommenden professionellen Trägern bzw. Betreibern von Parkgaragen. Neben in Braunschweig aktiven Betreibern werden auch bundesweit tätige Unternehmen angehört. Überdies werden Gespräche mit Betreibern des angedachten Lebensmittelmarktes geführt, soweit sie grundsätzliches Interesse an der Errichtung einer Quartiersgarage bekundet haben. Denkbar sind auch Gespräche mit größeren zukünftigen Wohnbauinvestoren innerhalb des Gebietes.

 

Dies vorausgeschickt beantwortet die Verwaltung die Anfrage wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Eine Änderung des Bebauungsplans Wenden-West ist nicht vorgesehen. Die Verwaltung geht davon aus, dass bis zur Einsetzung der Wohnnutzung im Quartier ein sachgerechtes Angebot an Quartiersgaragen besteht. Die Festsetzungen im Bebauungsplan werden daher bis auf Weiteres beibehalten.

 

Zu Frage 2:

Die Diskussion einer Parkraumbewirtschaftung im unmittelbaren Umfeld des Gebietes Wenden-West ist nicht neu. Entsprechende Anregungen bzw. Befürchtungen wurden bereits über den Stadtbezirksrat an die Verwaltung herangetragen. Im Zuge der Projektentwicklung werden weitere Überlegungen zur Parkraumgestaltung auch im Umfeld des Baugebiets geprüft und entwickelt.

 

Zu Frage 3:

Es ist weiterhin das Ziel, die Quartiersgaragen außerhalb der Trägerschaft der Stadt zu errichten und zu betreiben. Kalkulationen zu einem möglichen Zuschussbedarf für den Fall einer städtischen Übernahme wurden daher nicht angestellt.

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