Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-26994

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


1. Braunschweiger Verkehrs-GmbH

 

Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Braunschweig Beteiligungen GmbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Braunschweig Beteiligungen GmbH zu veranlassen

 

 

Herrn Wirtschaftsdezernenten Gerold Leppa

(Vorschlagsrecht des Oberbürgermeisters)

 

mit Wirkung vom 5. Januar 2026 in den Aufsichtsrat der Braunschweiger Verkehrs-GmbH zu entsenden.

 

 

2. Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig

 

In den Aufsichtsrat der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig wird

 

 

Herr Erster Stadtrat Christian Geiger

(Vorschlagsrecht des Oberbürgermeisters)

 

mit Wirkung vom 1. Januar 2026 entsandt.

 

 

3. Kraftverkehr Mundstock GmbH

 

Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Braunschweig Beteiligungen GmbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Braunschweig Beteiligungen GmbH zu veranlassen

 

 

Herrn Städt. Ltd. Direktor Markus Schlimme

(Vorschlagsrecht des Oberbürgermeisters)

 

mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in den Aufsichtsrat der Kraftverkehr Mundstock GmbH zu entsenden.

 

 

4. Grundstücksgesellschaft Braunschweig GmbH

 

Herr Stadtbaurat Heinz-Georg Leuer wird mit Ablauf des 31. Dezember 2025 aus dem Aufsichtsrat der Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH abberufen und

 

 

Herr Wirtschaftsdezernent Gerold Leppa

(Vorschlagsrecht des Oberbürgermeisters)

 

mit Wirkung vom 5. Januar 2026 in den Aufsichtsrat der Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH entsandt.

 

5. Braunschweig Stadtmarketing GmbH

 

Herr Erster Stadtrat Christian Geiger wird mit Ablauf des 31. Dezember 2025 aus dem Aufsichtsrat der Braunschweig Stadtmarketing GmbH abberufen und

 

 

Herr Wirtschaftsdezernent Gerold Leppa

(Vorschlagsrecht des Oberbürgermeisters)

 

mit Wirkung vom 5. Januar 2026 in den Aufsichtsrat der Braunschweig Stadtmarketing GmbH entsandt.

 

6. Braunschweig Zukunft GmbH

 

Herr Oberbürgermeister Dr. Thorsten Kornblum wird mit Ablauf des 31. Dezember 2025 aus dem Aufsichtsrat der Braunschweig Zukunft GmbH abberufen und

 

 

Herr Wirtschaftsdezernent Gerold Leppa

(Vorschlagsrecht des Oberbürgermeisters)

 

mit Wirkung vom 5. Januar 2026 in den Aufsichtsrat der Braunschweig Zukunft GmbH entsandt.


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Gemäß § 138 Abs. 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) entscheidet der Rat über die Entsendung von Vertretern der Kommune in die Aufsichtsräte von Kapitalgesellschaften, sofern der Kommune aufgrund der Ausgestaltung der jeweiligen Gesellschaftsverträge ein entsprechendes Entsenderecht zusteht. Hierbei findet § 138 Abs. 2 NKomVG entsprechende Anwendung, d. h. sofern mehrere Vertreter der Kommune zu benennen sind, ist der Oberbürgermeister zu berücksichtigen. Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters kann an seiner Stelle eine andere Beschäftigte oder ein anderer Beschäftigter der Kommune benannt werden.

 

Herr Stadtbaurat Heinz-Georg Leuer, Leiter des Dezernates III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat, wird mit Ablauf des 31. Dezember 2025 in den Ruhestand versetzt (DS 25-26020). Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters ist Herr Leuer zurzeit Mitglied in den Aufsichtsräten der Braunschweiger Verkehrs-GmbH, der Nibelungen Wohnbau GmbH Braunschweig, der Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH und der Kraftverkehr Mundstock GmbH. Seine Mandate enden mit Ausnahme des Aufsichtsratsmandates bei der Grundstücksgesellschaft mit dem Ausscheiden aus der Stadtverwaltung.

 

Im Zusammenhang mit der von Herrn Oberbürgermeister Dr. Kornblum vorgeschlagenen Wahl von Herrn Wirtschaftsdezernenten Gerold Leppa zum Nachfolger von Herrn Stadtbaurat Leuer, die gleichfalls in der Ratssitzung am 9. Dezember 2025 erfolgen soll (DS 25-26984), sind die im Beschlussvorschlag genannten Umbesetzungen vorgesehen. Zudem soll Herr Leppa in den Gesellschaften Braunschweig Stadtmarketing GmbH und Braunschweig Zukunft GmbH, die er bisher als Geschäftsführer geleitet hat, in den Aufsichtsrat wechseln.

 

Alle benannten Mandate unterliegen dem Vorschlagsrecht des Oberbürgermeisters. Die in den Beschlussvorschlägen benannten Personen hat der Oberbürgermeister vorgeschlagen.

 


 

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