Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-27027

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH werden angewiesen, der Geschäftsführung mit Ausnahme des Sachverhalts der Bewirtschaftung des Baubudgets für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Begründung des Beschlussvorschlages wird auf die Unterlagen zum Jahresabschluss 2024 der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH verwiesen (DS 25-26074).

 

In seiner Sitzung am 27. November 2025 hat der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung über die Entlastung des Aussichtsrats entschieden (25-26075-02). Die Entscheidung zur Entlastung der Geschäftsführung wurde zurückgestellt.

 

In der Sitzung am 25. November 2025 hat der Aufsichtsrat der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH beschlossen, der Gesellschafterversammlung eine Teilentlastung der Geschäftsführung zu empfehlen. Ursächlich für die Teilentlastung ist die Baubudgetüberschreitung durch nicht durch den Wirtschaftsplan oder Beschlüsse des Aufsichtsrates abgedeckte Beauftragungen oder Zahlungen.

 

  • Der Aufsichtsrat wurde über die zu erwartende Steigerung der Gesamtkosten nur auf Nachfrage informiert.
  • Die bereits umgesetzten bzw. bis 2030 verbindlich beauftragten Maßnahmen umfassen Punkte, welche in der primären Kalkulation nicht Gegenstand waren. Die ursprünglich im Rahmen des 803 Mio. Euro Budgets vorgesehenen Maßnahmen können aufgrund der daraus bereits entstandenen Kosten bzw. verbindlicher Beauftragung, ohne eine zusätzliche Bereitstellung entsprechender Finanzmittel im Rahmen des Wirtschaftsplans 2026 nicht realisiert werden.
  • Das Gesamtbudget soll von 803,2 Mio. € auf 1.005,7 Mio. € steigen.

 

Die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung obliegt gem. § 15 Ziffer 13 des Gesellschaftsvertrages der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH der Gesellschafterversammlung. Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung des skbs herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.
 

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