Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 25-27026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Antrag wird wie folgt ergänzt:

Zum Antrag der CDU-Ratsfraktion wird ergänzend beschlossen, dass die Stadt Braunschweig zur weiteren Förderung von Integration, Gemeinsinn und einem positiven Beitrag für die Allgemeinheit eine Agentur für Kinderarbeit errichtet. In dieser sollen sämtliche Kindergarten- und Grundschulkinder der Stadt Braunschweig zu gemeinnützigen Tätigkeiten verpflichtet werden.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Da die antragstellende Fraktion der Ansicht zu sein scheint, dass Integration, Motivation und Teilhabe an der Gesellschaft am besten durch Zwang, Kontrolle und unterbezahlte Arbeit zu erreichen sind, möchte Die FRAKTION. BS diesen revolutionären Gedanken konsequent weiterdenken: Wenn Menschenwürde offenbar eine Frage der Arbeitsleistung ist, dann sollten wir früh ansetzen – am besten noch vor der Einschulung. Kinder sind nämlich nicht nur egoistische Sozialschmarotzer ohne Arbeitsmoral, die nie in unser Sozialsystem eingezahlt haben. Nein, sie sind auch noch formbar, billig und in der Regel zu klein, um Protestschilder zu halten.

Wer früh genug lernt, dass gesellschaftliche Anerkennung nur durch „gemeinnützige Pflichtarbeit“ zu haben ist, wird später garantiert zu einem wertvollen Mitglied der Gemeinschaft.

Zudem hätte dieses Vorgehen zahlreiche Vorteile. Wer mit fünf Jahren bereits verpflichtende Arbeit verrichtet, hat keine Zeit, sich Gedanken über Demokratie und Menschenrechte zu machen, was zu einer frühen Charakterbildung beiträgt. Gleichzeitig entlastet es den städtischen Haushalt: Wenn man genügend Kinder – und nicht nur Asylbewerberi:nnen und – zur Arbeit zwingt, lassen sich langfristig ganze Lohnkostenstellen einsparen, Das nennt man „Effizienzsteigerung“. Darüber hinaus könnte Braunschweig als erste Kommune bundesweit zeigen, dass jeder Mensch seinen (unterbezahlten) Beitrag zur Gesellschaft leisten muss, ohne Ausreden wie Minderjährigkeit, Menschenrechte, Asylrecht oder Kriegstrauma.

Für die geleistete Arbeit wird, wie in § 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes vorgesehen, auch Kindern eine Aufwandsentschädigung von derzeit 0,80 € pro Stunde gezahlt.

Arbeit ist in diesem Antrag der CDU keine Würde, sie ist Pflicht. Die FRAKTION begrüßt ausdrücklich, dass die CDU das Grundgesetz experimentell austesten will, und schlägt daher vor, Artikel 1 durch folgenden Satz zu ersetzen:
„Die Würde des Menschen ist arbeitsfähig.“     

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