Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 25-26819-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der CDU-Fraktion im Stadtbezirksrat 212 vom 5. November 2025 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Auf Nachfrage der Verwaltung teilt die Stadtentwässerung Braunschweig GmbH mit:

 

Zu Frage 1 - Gesundheitsgefährdung:

 

Eine Gesundheitsgefährdung ist ausgeschlossen, da die Bürgerinnen und Bürger sich nicht in einem umschlossenen Raum befinden, in dem sich die Konzentration anreichern kann. Der hier beschriebene Sachverhalt der Geruchsbelästigung ist immer im unteren riechbaren Bereich von Schwefelwasserstoff (H2S) zu finden. In größeren gesundheitsgefährdenden Bereichen ist der Stoff geruchslos.

 

Zu Frage 2 - Angriff auf Rohre:

 

Dauerhaft hohe Schwefelwasserstoff-Konzentrationen können die Betonzuschlagsstoffe angreifen und zu einer Schwefelwasserstoff-Korrosion im Schachtbauwerk führen. Im herkömmlichen Schmutzwasserrohr, bestehend aus lasierten Tonrohren, ist die Korrosion ausgeschlossen. Einbauten wie Steigeisen, Schieber und Klappen werden durch Schwefelwasserstoff-Konzentrationen über ihre Lebensdauer angegriffen und müssen vor Gebrauch auf Funktionsfähigkeit kontrolliert werden und im Bedarfsfall getauscht werden.

 

Zu Frage 3 - Möglichkeiten zur Unterbindung:

 

Die Stadtentwässerung Braunschweig GmbH ist als Dienstleister für die ordnungsgemäße Ableitung des Abwassers im Stadtgebiet verantwortlich. Hierfür sind moderne Spülfahrzeuge im Einsatz, die das städtische Abwassernetz reinigen. In den Sommermonaten bei fehlenden Niederschlägen ist eine Geruchsbildung im Innenstadtbereich mit großen Mischwasserkanälen zur Aufnahme von Niederschlägen leider gegeben. Die Stadtentwässerung reinigt diese sogenannten Großprofilkanäle einmal jährlich, um mögliche Ablagerungen und Geruchsbildung zu vermeiden. Zusätzlich ist die SE|BS auf Bürgermeldungen angewiesen, um Bereiche mitgeteilt zu bekommen, wo sich gerade Gerüche durch Schachtabdeckungen entweichen. Nach Meldungseingang wird geprüft, ob es sich um saisonale Einzelmeldungen handelt oder hier eine Häufung vorliegt, die gegebenenfalls einer technischen Lösung bedürfen. Zu den möglichen technischen Maßnahmen gehören: Einbau von Geruchsfiltern, Einbau von Geruchsverschlüssen (WASTOP), Umleitung von Gerüchen in Parkanlagen, Zugabe von Sauerstoff zur Reduzierung der H2S-Bildung, Einsatz von Eisenchloritlösungen, Spülung des Schmutzwassernetzes, Verkürzung von Reinigungsintervallen bei Fettabscheidern sowie in komplexeren Fällen bauliche Maßnahmen wie Verkleinerung von Pumpensümpfen oder Umschluss von Abwasserleitungen.
 

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