Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 25-27042

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Neu: 1. Das angehängte Konzept wird dahingehend geändert, dass vom Ziel „Klimaneutralität so schnell wie möglich, nach Möglichkeit bis 2030 zu erreichen“ (IKSK 2.0) ausgegangen wird. Der Pfad für die Absenkung der Emissionen wird entsprechend geändert einschließlich der Zwischenziele und der Vorgaben für Monitoring und Controlling. Als Ziel „0“ des Absenkpfads erscheint im Konzept S. 24 das Jahr 2030. Darüber hinaus wird das angehängte Konzept wie vorgelegt beschlossen.

2. und 3. unverändert.    

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Am 05.10.2021 legte der Rat der Stadt Braunschweig fest: Klimaneutralität sollte „so schnell wie möglich, nach Möglichkeit bis 2030“ erreicht werden. Braunschweig wollte als Stadt der Wissenschaft Vorreiter und Vorbild für andere Städte werden!

Die Dringlichkeit ist gegenüber 2021 noch gewachsen. Wir leben in einer Zeit rasant zunehmender Erwärmung, die Prognosen für Mitteleuropa nennen bis Ende des Jahrhunderts +3° bis +5°, je nach Ernsthaftigkeit der Klimamaßnahmen. Temperaturen von 45° werden nur schwer auszuhalten sein.

Ausdrücklich wird beim Beschluss von 2021 dabei als Ziel genannt „Klimaneutrale Verwaltung inklusive Beteiligungsgesellschaften bis 2030“. Auch wenn der Betrag der emittierten CO2-Äquivalente im Handlungsfeld Verwaltung mit 2% der Gesamtemissionen der Stadt eher gering anmutet, gilt: Es ist die falsche Zeit und das falsche Signal, vom Braunschweiger Ziel „Klimaneutralität 2030“ abzurücken.

Es ist keine Pflicht, dass sich die niedersächsischen Kommunen auf das Ziel „Klimaneutralität 2040“ festlegen müssen. Dieses Ziel ist das Minimum, was erreicht werden soll. Besser ist natürlich im Sinne des Klimaschutzes eine schnellere Zielerreichung! Insofern sollte die naheliegende Reaktion auf das Klimagesetz sein, dass Braunschweig seine selbstgewählten Zielvorgaben aufrechterhält.

Es wäre kein angemessener Umgang mit Ratsbeschlüssen, dass diese vier Jahre nach den Entscheidungen kurzerhand gekippt werden. Noch dazu, wenn es um Grundfragen unserer Existenz geht. Damit würde der Rat sich selber nicht ernst nehmen und schon gar nicht die dahinterstehenden Probleme, die Millionen von Menschen berühren, die Armen zuerst. Er würde seine Autorität aufgeben.

Das Ziel der Stadt ist es, Klimaneutralität 2030 zu erreichen – nach Möglichkeit und so schnell wie möglich. Damit wird klargestellt, dass sehr schwerwiegende Gründe vorliegen müssen, wenn eine Zielverschiebung in einem Teilbereich vorgenommen werden soll. Solche schwerwiegenden Gründe sind in der Vorlage der Verwaltung nicht genannt worden. Wenn eine zeitliche Abweichung vom Plan unumgänglich sein sollte, bleibt noch die Forderung, dass diese auf Grund der Sachlage nur zu einer möglichst geringen Verzögerung führen soll („so schnell wie möglich“). Es ist nicht nachvollziehbar, dass die geplante Verschiebung um zehn Jahre diese möglichst geringe Verzögerung abbildet.  

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