Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 25-26724-01
Grunddaten
- Betreff:
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Beleuchtung des Rad- und Wanderwegs am nördlichen Rand des Stadtteils Schwarzer Berg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün
- Verantwortlich:
- Loose
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 330 Nordstadt-Schunteraue
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zur Kenntnis
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Geplant
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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30.12.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung teilt Folgendes mit:
Eine grobe Kostenschätzung für eine Beleuchtung des betreffenden Wegeabschnitts zwischen Aktivspielplatz Schwarzer Berg und Gifhorner Straße geht von mindestens 410.000 € (brutto) aus. Die Schätzung umfasst 33 Leuchten mit mitlaufendem Licht, 1100 m Leitungsgraben sowie Baunebenkosten. Nicht berücksichtigt sind die Unterhaltungskosten.
Im Allgemeinen werden Freizeitwege in Braunschweig neben wirtschaftlichen auch aus ökologischen Gründen nicht beleuchtet.
Die negativen Auswirkungen von künstlicher Beleuchtung auf Insekten sowie Vögel und Fledermäuse sind durch wissenschaftliche Studien belegt und müssen im Hinblick auf das Insektensterben sowie die Abnahme der Vogel- und Fledermausarten bzw. deren Individuenzahlen bei Beleuchtungsprojekten stets beachtet werden. So sieht der geplante § 41 a (Schutz von Tieren und Pflanzen vor nachteiligen Auswirkungen von Beleuchtungen) des Bundesnaturschutzgesetz u.a. vor, dass neu zu errichtende Beleuchtungen an Straßen und Wegen technisch und konstruktiv so anzubringen, mit Leuchtmitteln zu versehen und so zu betreiben sind, dass Tiere und Pflanzen wild lebender Arten vor nachteiligen Auswirkungen durch Lichtimmissionen geschützt sind. Grundsätzlich sind Beleuchtungsanlagen, die nicht der Sicherheit dienen, aus naturschutzfachlicher Sicht zu vermeiden bzw. sofern nicht vermeidbar auf ein Minimum zu reduzieren. Dieser fachliche Grundsatz hat auch Eingang in das städtische „Gestaltungskonzept Beleuchtung“ (Drs. 19-11218) gefunden. Danach ist eine Beleuchtung von Stadtparks und Grünräumen nur in sehr eingeschränktem Umfang vorgesehen bzw. es wird in Gänze auf Leuchten verzichtet.
