Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 25-28001

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Hintergrund

Gemäß geändertem Ratsbeschluss zum Integrierten Klimaschutzkonzept 2.0 (IKSK 2.0;
Drs. 22-189057-03) sollen im Jahr 2025 ein Zwischenbericht inklusive der bisher erfolgten Zielerreichung erstellt und gleichzeitig Vorschläge unterbreitet werden, wie die Zielerreichung bis 2030 sektorenweise sichergestellt werden kann. Diese sollen zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Derzeitiger Stand

Für eine Beurteilung der Zielerreichung ist die Fortschreibung der Energie- und Treibhaus­gasbilanz (THG-Bilanz) notwendig, die auf Basis der Daten des Jahres 2020 zuletzt 2022 vorgelegt wurde. Die Fortschreibung wird den Zeitraum bis einschließlich 2023 erfassen, eine aktuellere Bilanzierung ist nicht möglich (u. a. aufgrund zeitverzögert zur Verfügung stehender bundeseinheitlicher Emissionsfaktoren).

 

Die Fortschreibung erfolgt durch ein externes Fachbüro, beauftragt durch den Regional­verband. Diese Leistung erfolgt auch für die übrigen Verbandsmitglieder, ein gemeinsames Vorgehen wurde bereits 2024 verabredet. Neben der regionalen Vergleichbarkeit durch eine einheitliche Methodik spricht auch die Wirtschaftlichkeit für dieses Vorgehen, da der Regionalverband die Vergabe und die Finanzierung übernimmt.

 

Bei der Vergabe traten leider Verzögerungen u. a. durch die Klageandrohung eines Bieters auf, sodass die Beauftragung erst Ende Juli 2025 erfolgen konnte. Zudem lagen einige notwendige Daten nicht in ausreichender Qualität oder geeigneter Form vor, obwohl die Datenakquise bereits Anfang April 2025 durch die Stadt Braunschweig und den Regional­verband begonnen wurde.

Das beauftragte Fachbüro hat mitgeteilt, dass noch immer andauernde Datenbeschaffung/ bzw. Plausibilisierung zu Verzögerungen führen, dass die THG-Bilanz mit entsprechendem

Bericht erst zum Jahresbeginn erfolgen kann.


 

Ausblick

 

Erst nach Vorliegen der THG-Bilanz können entsprechende Auswertungen vorgenommen und Konsequenzen für den IKSK-Zwischenbericht abgeleitet werden. Darüber hinaus sind erfolgte Maßnahmen und geplante Maßnahmen nach 2023 einzupreisen und zu prognostizieren. Hierzu zählen u. a. das Konzept zur Treibhausgasneutralen Verwaltung (s. Drucksache 25-26619), der tatsächliche und geplante Zubau von Windenergieanlagen (s. a. Drucksache 25-26391) und Photovoltaik (insbesondere Freiflächen-PV (s. a. Drucksache
25-26733), die Modernisierung der Energieversorgung (Altholzkraftwerk), der Trans­formationspfad des Energieversorgers sowie die kommunale Wärmeplanung.

 

Die Beauftragung eines ergänzenden Fachgutachters um hier eine möglichst valide Ein­schätzung zu geben, kann erst nach dem Vorliegen der o. g. Planungen im Jahr 2026 er­folgen.

 

Da sich der ausführlichere Zwischenbericht verzögert, wird nun ein Jahresbericht 2025 umgehend erstellt, der aber auch noch innerhalb der Verwaltung abgestimmt werden muss. Vor diesem Hintergrund kann die THG-Bilanz noch ohne weitergehende Analyse erst Anfang 2026 dem Rat zur Kenntnis vorgelegt werden, ebenso wie ein Jahresbericht zum IKSK 2.0 zum Stand der Maßnahmenumsetzung.

 

Ein detaillierter Zwischenbericht mit Einordnung und Vorschlägen zur Erreichung einer Treibhausgasneutralität kann daher frühestens Ende der zweiten Jahreshälfte 2026 erfolgen.
 

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