Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-26990

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Einrichtung eines dauerhaften Geschwindigkeitsmessdisplays wird abgelehnt.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Anlass

Im November 2025 wurde bei der Verwaltung schriftlich zum wiederholten Mal die Anregung eines Bürgers zur Errichtung eines dauerhaften Geschwindigkeitsmessdisplays in der Vorwerksiedlung eingereicht, aktuell mit der Bitte, die Entscheidung des Stadtbezirksrats einzuholen.


In der Begründung des Bürgers heißt es:
 

Die Stadt Braunschweig stellt derzeit lediglich zweimal im Jahr für jeweils zwei bis vier Wochen ein mobiles Display auf. Während dieser Zeiträume zeigt sich regelmäßig, dass die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h weitgehend eingehalten wird. Auch die Auswertung der dabei erhobenen Messdaten bestätigt diesen Befund.

 

Außerhalb dieser Zeiträume wird die Geschwindigkeitsbegrenzung jedoch häufig missachtet, was eine erhebliche Gefährdung für die Anwohnerinnen und Anwohner insbesondere für Kinder und ältere Menschen darstellt. Um diesen Gefahren dauerhaft vorzubeugen, ist die feste Installation eines Geschwindigkeitsdisplays dringend erforderlich.

 

Der Stadtbezirksrat hat sich im Herbst 2022 auf Antrag des Bürgers bereits mit der Errichtung eines dauerhaften Geschwindigkeitsmessdisplays befasst und sich gegen den Kauf für den Einsatz in der Vorwerksiedlung ausgesprochen.

 

Hintergrund

Die Geschwindigkeitsüberwachung der Stadt Braunschweig basiert auf dem vom Rat hierzu beschlossenen Konzept (DS 19-11701 vom 25.06.2019). Dieses sieht auch den temporären Einsatz von Geschwindigkeitsmessdisplays vor. Der Einsatz erfolgt wiederkehrend und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen unter Abwägung der Belange anderer Einsatznotwendigkeiten im Stadtgebiet. Eine dauerhafte Installation von Displays an einem festen Standort ist nicht vorgesehen.


Fachliche Einschätzung der Verwaltung zur Verkehrssituation in der Wiener Straße

An der fachlichen Einschätzung und der Situation vor Ort hat sich seit dem Jahr 2022 nichts geändert. Bei der Wiener Straße handelt es sich weder um einen Unfallschwerpunkt noch um eine Gefahrenstelle. Die Installation eines dauerhaften Geschwindigkeitsmessdisplays in der Wiener Straße ist daher nicht erforderlich. Das temporäre Anbringen eines Messdisplays erfolgt wiederkehrend gemäß dem o. a. Konzept zur Überwachung der Geschwindigkeit.

 

Weiteres Vorgehen

Da es im Stadtgebiet Stadtbezirksräte gibt, die aktiv beschlossen haben, eigene Messdisplays anzuschaffen (Anschaffung, Montage und Einrichtung ca. 2.000 €) und auch zu betreiben bzw. einem Betreiber zu übertragen, legt die Verwaltung dem Stadtbezirksrat zu dem konkreten Bürgeranliegen eine Gremienvorlage vor, die sich in ihrer negativen Beschlussempfehlung an der Entscheidung des Stadtbezirksrats aus dem Jahr 2022 orientiert.

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