Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 25-27030
Grunddaten
- Betreff:
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Zusatzvereinbarungen zum Dienstleistungsvertrag für den Betrieb der öffentlichen Beleuchtung sowie der Lichtsignalanlagen und Verkehrsanlagen, Verkehrsmanagement und Parkraumbewirtschaftung in der Stadt Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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zur Kenntnis
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Geplant
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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30.12.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Wirkung zum 01.01.2026 wurde im Rahmen einer Ausschreibung mit Beschluss zur DS 24-24814 ein neuer Dienstleistungsvertrag zum Betrieb der öffentlichen Beleuchtung sowie der Lichtsignalanlagen und Verkehrsanlagen, Verkehrsmanagement und Parkraumbewirtschaftung in der Stadt Braunschweig an die Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG (BS|ENERGY) vergeben. Diese hat damit verbundene Rechte und Pflichten an ihre Tochtergesellschaften BELLIS (Verkehr) und BS|NETZ (öffentliche Beleuchtung) übertragen.
Im Dienstleistungsvertrag ist für Erneuerungsinvestitionen ein festes jährliches Budget in Höhe von 5 Mio. EUR vorgesehen. Davon sind 1 Mio. EUR für den Bereich Verkehr und 4 Mio. EUR für den Bereich öffentliche Beleuchtung eingeplant.
Zur Umsetzung der geförderten Maßnahme der Busbeschleunigung ab 2026 werden die Komplementärmittel aus dem Erneuerungsbudget des Bereichs Verkehr bereitgestellt. Um dieses Budget nicht zu sehr zu belasten, werden Zusatzvereinbarungen mit der BELLIS und der BS|NETZ abgeschlossen, die eine Verlagerung von Teilen des Erneuerungsbudgets für die öffentliche Beleuchtung in das Erneuerungsbudget für den Verkehr für die Jahre 2026, 2027 und 2028 in folgender Höhe vorsehen:
2026: 259.372,41 EUR brutto
2027: 195.462,37 EUR brutto
2028: 244.238,82 EUR brutto
Diese Beträge sind dem Förderantrag an die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) entnommen und können sich je nach tatsächlich gewährter Förderhöhe noch verändern. Die Zusatzvereinbarungen gelten vorbehaltlich der Erlangung eines positiven Zuwendungsbescheides durch die LNVG.
Der Betrag für das Erneuerungsbudget im Bereich Verkehr würde sich damit jeweils um die genannten Beträge erhöhen und das Budget im Bereich der öffentlichen Beleuchtung reduzieren.
