Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 25-28065

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Auf der Celler Straße besteht auf beiden Seiten stadteinwärts jenseits der Kreuzung Celler Straße/Neustadtring der Bedarf an Radbügeln und Parkplätzen für Autos. Gerade vor den Geschäften des genannten Abschnittes der Celler Straße sind kaum Fahrradbügel vorhanden. Jedoch besteht gerade dort auch der Bedarf an Parkplätzen für Autos.

Vor dem ehemaligen Radgeschäft in der Celler Straße 124a sind zwei Radbügel in Nähe des Gebäudes installiert, die parallel zur Autofahrbahn gesetzt sind. Auch beträgt die Breite des Fußweges zwischen Radbügel und Radweg etwa 2 Meter. Teilweise beträgt die Breite des Fußweges in dem genannten Abschnitt der Celler Straße mehr als 1,50 m, sodass es keine Einschränkungen für Benutzende des Fußweges gibt. Deswegen erscheint der Ansatz, weitere Radbügel parallel zur Straße auf weiteren Passagen der Celler Straße zu installieren, auf den ersten Blick sinnvoll.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

1.

Wurden die Fahrradbügel vor dem Gebäude Celler Straße 124a von der Verwaltung oder dem ehemaligen Radgeschäft installiert?

 

2.

Wie beurteilt die Verwaltung den Ansatz, an Passagen des genannten Abschnittes der Celler Straße, an denen die Breite des Fußweges 1,5 m erreicht, weitere Radbügel parallel zur Straße in Nähe der Gebäude zu installieren?

 

 

gez. Stefan Hillger, Fraktionsvorsitzender
 

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Anlagen

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