Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 26-28260

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem VfB Rot-Weiß 04 Braunschweig e. V. wird für die Durchführung seines Projektes „Lebenschancen durch Sport“ im Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis 30. Juni 2026 ein Abschlag in Höhe von 28.000,00 € gewährt.


 

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Sachverhalt

Gemäß § 6 Nr. 5 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig ist der Sportausschuss zuständig für die Entscheidung über die Bewilligung unentgeltlicher Zuwendungen.

Die Stadt Braunschweig kann gemäß Ziffer 3.9 der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig innovative Sportangebote z. B. im Bereich Kinder und Jugendliche fördern.

Seit 2008 betreibt der VfB Rot-Weiß 04 Braunschweig e. V. (VfB Rot-Weiß) im westlichen Ringgebiet der Stadt Braunschweig das mehrfach preisgekrönte Projekt „Lebenschancen durch Sport“. Mit der Durchführung des Projektes ist die Löwenkickers GbR beauftragt.

Seit dem Jahr 2021 wird das Projekt städtisch gefördert. In 2021 wurde ein Zuschuss in Höhe von bis zu 52.000,00 € für die Durchführung des Projektes im Stadtteil „Westliches Ringgebiet“ gewährt. Ende des Jahres 2021 wurde „Lebenschancen durch Sport“ auf die Stadtteile Siegfriedviertel und Schwarzer Berg ausgedehnt. Hierfür wurde ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 30.000,00 € gewährt. In 2023 wurde das Projekt auf den Stadtteil Viewegs Garten/Bebelhof ausgeweitet, wodurch das Projekt mit einem Gesamtzuschuss in Höhe von bis zu 112.000,00 € städtisch gefördert wurde.

Im vergangenen Jahr 2025 hat der Verein eine städtische Förderung in Höhe von bis zu 102.000,00 € erhalten, der Restbetrag in Höhe von 10.000,00 € wurde als Eigenanteil durch den Verein erbracht. Die Projektkosten liegen in 2026 weiterhin bei 112.000,00 €.

Ziel des Projektes ist es, für alle Kinder und Jugendlichen

  •                                eine Möglichkeit von Bewegungs- und Gesundheitsförderung anzubieten,
  •                                die Entwicklungsförderung im motorischen, sozial-emotionalen und kognitiven Bereich zu ermöglichen
  •                                die Durchführung von präventiven Maßnahmen zur Vermeidung von Übergewicht und den daraus resultierenden Folgebeschwerden sowie die Vermittlung von Spaß an der Bewegung zu fördern.

 

Unter Leitung eines Diplom-Sportpädagogen wird mit diversen Bewegungs- und Fitnessangeboten sowie mit Fortbildungs- und Beratungsangeboten für interessierte Betreuungskräfte und Pädagoginnen und Pädagogen in Kindertageseinrichtungen, Schulen und anderen Braunschweiger Organisationen das Ziel verfolgt, zu einer gesunden Entwicklung der Kinder und Jugendlichen beizutragen.

Im städtischen Doppelhaushalt 2025/26 wurden Haushaltsmittel in Höhe von 56.000,00 € für das Projekt bereitgestellt. Der Verein wirbt derzeitig Projektmittel für das laufende Jahr 2026 (Eigenanteil) in gleicher Höhe (56.000,00 €) ein und hat eine schriftliche Erklärung einer Privatperson zur Eigenanteilfinanzierung, sofern die Drittmittel nicht in vollem Umfang erreicht werden, erhalten.

 

Zur Sicherstellung der Projektdurchführung ist es notwendig, dass die Stadt einen Teil des Zuschusses in Form eines vorzeitigen Abschlags zur Verfügung stellt.

Die Verwaltung schlägt daher vor, zunächst einen Abschlag in Höhe von 28.000,00 € (50,00 % des für 2026 für dieses Förderprojekt vorgesehenen Förderbudgets, für den Zeitraum Januar bis Juni 2026) zu gewähren.

Gemäß Ziffer 1.4 der Anlage 2 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln der Stadt Braunschweig darf die Zuwendung nur insoweit und nicht eher angefordert werden, als sie innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung für fällige Zahlungen benötigt wird.

 

Auf dieser Grundlage können die Teilbeträge des Abschlags vom VfB Rot-Weiß wie folgt abgerufen werden:

 

  •                                1. Teilabschlag (Januar bis März 2026): 14.000,00 €
  •                                2. Teilabschlag (April bis Juni 2026): 14.000,00 € frühestens ab Anfang April 2026

 

Die vorgesehene Abschlagszahlung begründet keinen Rechtsanspruch auf eine weitere Zuschussgewährung.
 

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Beschlüsse

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03.02.2026 - Sportausschuss - ungeändert beschlossen

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