Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 26-28128

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die erste Sommerstraße in Braunschweig wurde im August 2025 im Bereich der Kreuzung Heinrichstraße / Wacholzstraße mit großem Erfolg durchgeführt. Ohne das Engagement der Initiative "Sommerstraßen für das Östliche Ringgebiet" hätte die Sommerstraße nicht stattgefunden. Der Stadtbezirksrat wünscht ausdrücklich eine Fortsetzung im Jahr 2026 über einen längeren Zeitraum und hat seine Unterstützung zugesagt.

 

Die Sommerstraße wurde verkehrsrechtlich als Versammlung durchgeführt.

Weitere Möglichkeiten zur Einrichtung von Sommerstraßen sind Verkehrsberuhigte Bereiche (Beispiel München), die Durchführung von Verkehrsversuchen nach § 45 StVO (so wird in der Regel verfahren) und die Einrichtung von temporären Fußgängerzonen für den Zeitraum der Sommerstraße (Beispiele Heilbronn, Rostock, Berlin-Charlottenburg).

Besonders die Einrichtung von temporären Fußgängerzonen (Anliegerverkehr möglich, zeitlich befristet) erscheint als praktikable Lösung.

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

1. Sieht die Verwaltung die Möglichkeit, im Sommer 2026 eine Sommerstraße im Östlichen Ringgebiet über einen längeren Zeitraum als temporäre Fußgängerzone anzuordnen?

 

2. Welche Unterstützung braucht die Verwaltung dazu? 

 

 

 

 

Gez. Juliane Krause, Bezirksbürgermeisterin
 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise