Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 25-26942-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrssituation in der Schopenhauerstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Bau- und Wirtschaftsdezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leppa
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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zur Kenntnis
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21.01.2026
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Geplant
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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30.01.2026
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Sachverhalt
Beschluss vom 25.11.2025 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):
„Der Bezirksrat beantragt die Verkehrssituation in der Schopenhauerstraße wie vor dem Ortstermin Anfang 2025 wiederherzustellen.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Wie mit Drucksache 25-26503-01 bereits ausgeführt hat der Stadtbezirksrat in dem einstimmig beschlossenen Antrag 24-24583 um einen Ortstermin zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden und zur Lösung der Park- und Geschwindigkeitsprobleme im Wohngebiet östlich des Messewegs, in den Straßen Am Hasselteich, Am Sandkamp, Schopenhauerstraße und Im Schapenkamp gebeten.
Auf Basis der Ausführungen im Antrag 24-24583 wurden beim Ortstermin am 28. Januar 2025, zu dem der Stadtbezirksrat eingeladen war (lediglich eine Vertreterin des Stadtbezirksrates hat teilgenommen), verschiedene Lösungsansätze diskutiert. Letztendlich wurde entschieden, ein absolutes Haltverbot (Zeichen 283) mit wechselseitiger Verschwenkung analog der Regelung in der Parallelstraße Im Schapenkamp einzurichten.
Durch die neu geschaffene Verkehrssituation wurde weder eine Gefahrensituation geschaffen, noch hat sich der Schulweg verschlechtert (s. Drucksache 25-26503-01).
Unabhängig hiervon folgt die Verwaltung der Anregung des Stadtbezirksrates und wird die Verkehrssituation, wie sie vor dem Ortstermin bestand, wiederherstellen. Dies bedeutet, dass entlang der westlichen Schopenhauerstraße ein eingeschränktes Haltverbot werktags 8-18 Uhr eingerichtet wird. Auf der östlichen Seite der Schopenhauerstraße wird es keine Beschilderung geben.
