Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 26-28100

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zu Beginn des Januar 2026 wurde die Region mit reichlich Schnee bedeckt. Die Mengen treten hier nicht unbedingt jeden Winter auf, sind aber auch nicht ungewöhnlich. Dass es gerade bei Schneefall bis in die Morgenstunden nicht realistisch ist zu erwarten alle Gehwege vor städtischen Grundstücken müssten gemäß §5 Verordnung zur Regelung von Art und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Braunschweig (Straßenreinigungsverordnung) frei sein, ist dabei unstrittig. Dass aber auch um 13:00 an Orten, wo viele Bürger unterwegs sind, wie beispielsweise auf den Gehwegen um den Friedhof in Waggum oder vor dem Jugendzentrum in Querum die Gehwege weder geräumt noch gestreut ist, ist nicht akzeptabel. Die Stadt erlaubt sich selbst hier eine Ausnahme, während Anwohner und Unternehmen Bußgelder fürchten müssen. Die Verletzungsgefahr durch Stürze wird durch die Besitzverhältnisse der jeweiligen Grundstücke ebenfalls nicht verringert.

 

Daraus ergeben sich folgende Fragen:

1. Sind der Stadt im Stadtbezirk 112 Unfälle durch Glätte im Jahr 2026 bekannt?

2. Wird der Winterdienst auf den Gehwegen in den Außenbezirken der Stadt vor den städtischen Grundstücken mit der gleichen Priorität wie die der Innenstadt durchgeführt?

3. Haben der zuständige Fachbereich beziehungsweise die Einrichtungen in den betroffenen Grundstücken die entsprechende Mittelausstattung, um die Straßenreinigungsverordnung, insbesondere den Winterdienst zuverlässig erfüllen zu können?

 

Gez. Berger, Büttner, Zimmer

 

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