Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-28045
Grunddaten
- Betreff:
-
164. Änderung des Flächennutzungsplans "Solarflächen Völkenrode West und Nord" - Aufstellungsbeschluss
Vorhabenbezogener Bebauungsplan (mit örtlicher Bauvorschrift)
„Solarflächen Völkenrode West und Nord“, Nr. VK28
Bereich A) Deponie: Stadtgebiet zwischen Deponie Watenbüttel, Klärteich / Yachthafen, nördlich Mittellandkanal und Stadtgrenze
Bereich B) westlich Völkenrode: Stadtgebiet zwischen südlich Mittellandkanal, Sportplatz Völkenrode, Peiner Straße (L 611) und Stadtgrenze
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat; 0130 Referat Kommunikation; 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 01 Büro des Oberbürgermeisters
- Verantwortlich:
- Leppa
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
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Anhörung
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21.01.2026
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Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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Vorberatung
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28.01.2026
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
"1. Für das im Betreff genannte und in Anlage 2 dargestellte Stadtgebiet wird die Aufstellung der 164. Änderung des Flächennutzungsplanes „Solarflächen Völkenrode West und Nord“
beschlossen.
2. Für das im Betreff genannte und in Anlage 2 dargestellte Stadtgebiet wird die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (mit örtlicher Bauvorschrift) „Solarflächen Völkenrode West und Nord“, Nr. VK28 beschlossen.“
Sachverhalt
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 (2) S. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über Aufstellung von Bauleitplänen (Flächennutzungsplan/Bebauungsplan) um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.
Planungsziel und Planungsanlass
Am 11. Juni 2024 hat der Rat der Stadt Braunschweig das Freiflächen-Photovoltaik-Konzept (FF-PV-Konzept) beschlossen (Drs.-Nr. 24-23663). Wie in der Mitteilung außerhalb von Sitzungen vom 24.Oktober 2025 (Drs.Nr. 25-26733) erläutert, sollen nun weitere grundsätzlich geeignete Flächen für eine umweltverträgliche FF-PV-Nutzung ausgewiesen werden.
Am 7. November 2025 hat Solizer Deutschland GmbH aus Hamburg einen Antrag auf die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 (2) BauGB gestellt. Bei dem geplanten Vorhaben sollen überwiegend Agri-Photovoltaikanlagen (Agri-PVA) umgesetzt werden, in Teilbereichen sollen auch Freiflächen-Photovoltaikanlagen hergestellt werden. Die Anlagen sind auf zwei Geltungsbereiche aufgeteilt. Der Bereich A) zwischen Deponie Watenbüttel, Klärteich / Yachthafen, nördlich Mittellandkanal und Stadtgrenze umfasst eine landwirtschaftlich genutzte Fläche von ca. 48,56 ha. Der Bereich B) westlich Völkenrode zwischen südlich Mittellandkanal, Sportplatz Völkenrode, Peiner Straße (L 611) und Stadtgrenze umfasst eine landwirtschaftlich genutzte Fläche von 19,16 ha.
Das Vorhaben liegt im Außenbereich. Der Flächennutzungsplan stellt „Flächen für die Landwirtschaft“ dar. Da es sich um eine gewerbliche Nutzung handelt, sind die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Im Rahmen dieser Planverfahren werden alle öffentlichen und privaten Belange erhoben und bearbeitet. Dabei wird auch ein Umweltbericht erstellt. Der Vorentwurf zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans stellt für eine Teilfläche des Geltungsbereichs A Völkenrode Nord ein Potenzial für den Abbau von Kiessand dar. Im Zuge der Bauleitplanverfahren ist zu klären, ob beide Nutzungen realisiert werden können, z.B. durch eine Festlegung, dass im Falle einer Bodenabbaugenehmigung die Solaranlagen zurückgebaut werden müssen.
Als Bestandteil eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist ein Vorhaben – und Erschließungsplan anzufertigen und ein Durchführungsvertrag abzuschließen. In dem Durchführungsvertrag muss sich der Vorhabenträger dazu verpflichten, die Maßnahmen zu
realisieren.
Ziel der Planung ist es somit, die planungsrechtlichen Grundlagen für die Realisierung der Freiflächen-Photovoltaikanlage zu schaffen.
Empfehlung
Die Verwaltung empfiehlt die 164. Änderung des Flächennutzungsplanes „Solarflächen Völkenrode West und Nord“ und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarflächen Völkenrode West und Nord“, VK28 zu beschließen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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916 kB
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3
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(wie Dokument)
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359,2 kB
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