Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-28046
Grunddaten
- Betreff:
-
165. Änderung des Flächennutzungsplans "Solarflächen Meinholz und Thuner Heide" - Aufstellungsbeschluss
Vorhabenbezogener Bebauungsplan (mit örtlicher Bauvorschrift)
„Solarflächen Meinholz und Thuner Heide“, Nr. TH26
Bereich A) Thuner Heide: Stadtgebiet zwischen Horstkamp, Kleingartenverein Thune, Mittellandkanal und Gewerbepark Wallersee
Bereich B) Meinholz: Stadtgebiet zwischen Meinholz, Bundesstraße 4 und Ellernheide - Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 01 Büro des Oberbürgermeisters; 0130 Referat Kommunikation; 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Leppa
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 322 Nördliche Schunter-/Okeraue
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Anhörung
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27.01.2026
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Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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Vorberatung
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28.01.2026
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
"1. Für das im Betreff genannte und in Anlage 2 dargestellte Stadtgebiet wird die Aufstellung der 165. Änderung des Flächennutzungsplanes „Solarflächen Meinholz und Thuner Heide“
beschlossen.
2. Für das im Betreff genannte und in Anlage 2 dargestellte Stadtgebiet wird die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (mit örtlicher Bauvorschrift) „Solarflächen Meinholz und Thuner Heide“, Nr. TH26 beschlossen.“
Sachverhalt
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 (2) S. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über Aufstellung von Bauleitplänen (Flächennutzungsplan/Bebauungsplan) um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.
Planungsziel und Planungsanlass
Am 7. November 2025 hat Solizer Deutschland GmbH aus Hamburg einen Antrag auf die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 (2) BauGB gestellt. Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FF-PVA). Die Anlagen sind auf zwei Geltungsbereiche aufgeteilt. Der Bereich A) Thuner Heide zwischen Horstkamp, Kleingartenverein Thune, Mittellandkanal und Gewerbepark Wallersee umfasst eine landwirtschaftlich genutzte Fläche von ca. 25,68 ha. Der Bereich B) Meinholz zwischen Meinholz, Bundesstraße 4 und Ellernheide umfasst eine landwirtschaftlich genutzte Fläche von 21,14 ha.
Das Vorhaben liegt im Außenbereich. Der Flächennutzungsplan stellt „Flächen für die Landwirtschaft“ dar. Da es sich um eine gewerbliche Nutzung handelt, sind die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Im Rahmen dieser Planverfahren werden alle öffentlichen und privaten Belange erhoben und bearbeitet. Dabei wird auch ein Umweltbericht erstellt.
Als Bestandteil eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist ein Vorhaben – und Erschließungsplan anzufertigen und ein Durchführungsvertrag abzuschließen. In dem Durchführungsvertrag muss sich der Vorhabenträger dazu verpflichten, die Maßnahmen zu
realisieren.
Ziel der Planung ist es somit, die planungsrechtlichen Grundlagen für die Realisierung der Freiflächen-Photovoltaikanlage zu schaffen.
Empfehlung
Die Verwaltung empfiehlt die 165. Änderung des Flächennutzungsplanes „Solarflächen Meinholz und Thuner Heide“ und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarflächen Meinholz und Thuner Heide“, TH26 zu beschließen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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758,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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679,7 kB
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