Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 26-28138

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

"Der Planung der Stadtbahnstrecke zwischen dem Friedrich-Wilhelm-Platz und dem Bohlweg im Rahmen einer Gleiserneuerung entsprechend der Anlagen 1-3 wird zugestimmt."

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Sachverhalt

 

Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben (AMTA) ergibt sich aus § 76 Abs. 3 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 2 lit. i und h der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei Anpassungen der Verkehrsführung sowie Sanierungen von Haltestellen um Beschlüsse, für die der AMTA beschlusszuständig ist. Aufgrund der durch die Stadtbahn über den Stadtbezirk hinausgehenden verkehrlichen Wirkungen ist eine Beschusszuständigkeit des Stadtbezirksrats nicht gegeben.

 

Anlass

Die Braunschweiger Verkehrs GmbH (BSVG) muss in 2027 die Gleisanlagen im Stadtbahnstreckenabschnitt Friedrich Wilhelmstraße / Bohlweg vollständig erneuern, weil die Gleisanlagen verschlissen sind. Weitgehend wird der vorhandene Bestand erneuert, jedoch sind in wenigen Bereichen planerische Verbesserungen vorgesehen, die Gegenstand dieser Beschlussvorlage sind.

 

Ein Beschluss über die Oberbauform wird in der separaten DS 25-26786 behandelt. Hierüber zu entscheiden hat sich der Rat vorbehalten. Die Oberbauform ist unabhängig von den Planungsinhalten dieser Vorlage.

 

Planung

  • Abschnitt Friedrich-Wilhelm-Straße

Vom Friedrich-Wilhelm-Platz kommend bis zur Haltestelle Hauptpost wird die Gleistrasse zwischen den farbigen Pflasterstreifen des Bestandes mit geringfügig anderen Querschnittsabmessungen (für 2,65 m breite Fahrzeuge) sehr bestandsnah saniert.

 

Die Haltestelle vor dem Hauptpostgebäude, die sehr gut angenommen wird und einer Vielzahl an Besuchern einen direkten Zugang zur Innenstadt mit dem schienengebundenen ÖPNV bietet, wird modernisiert (neue Möblierung sowie zeitgemäßer, denkmalgerechter Wetterschutz und moderne Beleuchtung). Die Barrierefreiheit wird durch Anhebung der Wartefläche auf ein Maß von 24 cm über Schienenoberkante verbessert. Eine grundlegende Änderung der Flächenaufteilung oder Führung des Radverkehrs ist aufgrund der räumlichen Gegebenheiten ausgeschlossen.

 

  • Bereich Friedrich-Wilhelm-Straße/Münzstraße

Im Bestand fahren die Linienbusse im Zuge der Friedrich-Wilhelm-Straße auf sehr schlankem Fahrweg in die Münzstraße. Die Sichtbeziehungen zu dem aus der Münzstraße herausfahrenden Radverkehr sind vergleichsweise schlecht, was regelmäßig zu Konflikten führt. Daher ist geplant, die Situation durch eine angepasste Verkehrsführung für z. B. die Busse zu verbessern. Die frei werdenden Flächen werden zu einem späteren Zeitpunkt beplant und der Politik vorgelegt.

 

Weiterhin soll die Vorfahrtsregelung im Zuge des Waisenhausdammes zugunsten des Busses aus Richtung Friedrich-Wilhelm-Straße  geändert werden. Dies wird zu einer Beschleunigung des ÖPNV und nur zu minimalen Einschränkungen für die übrigen Verkehrsteilnehmer führen.
 

  • Abschnitt Waisenhausdamm

Im Waisenhausdamm wird für eine Vielzahl von Umleitungsszenarien für den Stadtbahnverkehr eine provisorische Haltestelle als Fahrbahnhaltestelle geplant. Die gekennzeichnete Fahrbahn-Fläche wird auf ein barrierefreies Niveau von 24 cm über der Schienenoberkante angehoben und vom Kfz-Verkehr über Rampen befahren.

 

Bei Anfahrt einer Stadtbahn im Umleitungsbetrieb und Bedienung dieser provisorischen Haltestelle wird signaltechnisch sichergestellt, dass der Kfz-Verkehr angehalten wird ("Zeitinsel"). Dadurch wird der im Plan schraffierte Bereich in diesem Fall nicht befahren und die Fahrgäste können die Fahrbahn gesichert queren und barrierefrei in die Stadtbahn einsteigen.

 

Über die Linienkennung der Stadtbahnfahrzeuge wird diese Zeitinsel nur im Umleitungsfall geschaltet. Außerhalb von Umleitungsverkehren ist diese Haltestelle nicht aktiv.

 

Finanzierung und weiteres Vorgehen

Die Finanzierung des Projektes erfolgt grundsätzlich durch die BSVG, die für das Projekt eine Förderung durch die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) beantragen wird.

 

Lediglich die von der Verwaltung gewünschten Änderungen/Anpassungen einiger Teilflächen im Kreuzungsbereich Friedrich-Wilhelm-Straße/Münzstraße sollen aus dem städtischen Haushalt (Projekt 5S.660017 “Stadtbahnbau/ Folgemaßnahmen”) finanziert werden. Die Höhe der Kosten ist abhängig von der separaten Planung. Für eine standardmäßige Sanierung der Flächen zwischen der Straße Kattreppeln und der Gleistrasse der BSVG ist mit Kosten in einer Größenordnung von ca. 100.000 € zu rechnen.

 

Klimawirkungsprüfung

Gemäß DS 24-24424 handelt es sich bei der vorgestellten Planung um ein klimaschutzrelevantes Thema. Die Checkliste zur Klimawirkungsprüfung ist als Anlage beigefügt. 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise