Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 25-28067-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Kahlschlag auf einer Fläche im Süden der Gemarkung Stöckheim
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beteiligt:
- DEZERNAT VI - Umwelt-, Stadtgrün- und Hochbaudezernat; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Hanusch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Braunschweig-Süd
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
15.01.2026
|
Sachverhalt
Zur Anfrage der Fraktion B90/Grüne vom 30.12.2025 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1.
Die gesamte mit Gehölzen bestandene Fläche befindet sich im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland und gehört zu der Verkehrsfläche der Bundesstraße. Das Flurstück wird von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Wolfenbüttel (Straßenmeisterei Schöppenstedt) unterhalten.
Zu 2.
Die Entnahme der Gehölze wurde von der NLStBV beauftragt und von einer Firma ausgeführt. Die Maßnahme wird seitens der NLStBV wie folgt begründet:
Um die Entwicklung von Altholzbeständen zu verhindern und den besonderen Anforderungen an die Verkehrssicherheit zu entsprechen, werden straßenbegleitende Gehölzflächen zur Bestandsverjüngung gepflegt und auf den Stock gesetzt.
Zusätzlich war es Ziel, einen unübersichtlichen Mündungsbereich eines Feldweges, der über einen Radweg auf die Bundesstraße führt, durch Freistellen der Sichtachse sicherer zu machen.
Landwirtschaftlichem Verkehr und Radfahrenden ist so eine bessere, frühzeitige Sicht auf den fließenden Verkehr möglich.
Zu 3.
Die Maßnahme wurde vorab nicht mit dem Fachbereich Umwelt diskutiert bzw. von diesem genehmigt. Die NLStBV handelt auf straßenbegleitenden Flächen eigenverantwortlich unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben. Da die Gehölze nach dem Rückschnitt wieder austreiben können, stellt die Maßnahme keinen dauerhaften Eingriff in Natur und Landschaft dar und bedarf daher keiner Genehmigung. Der Fachbereich Umwelt hat die NLStBV darauf hingewiesen, dass die Gehölze für einen optimalen Wiederaustrieb zukünftig mit einer höheren Schnitttiefe zurückgeschnitten werden sollten.
