Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 26-28180
Grunddaten
- Betreff:
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Befristete Sonderregelung für den Wohnungsbau (Bauturbo) nach § 246e BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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zur Beantwortung
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28.01.2026
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Sachverhalt
Mit der Einführung des § 246e BauGB „Befristete Sonderregelung für den Wohnungsbau“ (Bauturbo) sind weitgehende Baufreiheiten verbunden, die jedoch von der Zustimmung der Gemeinde abhängig sind.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
(1) Wie ist die „Zustimmung“ der Gemeinde (Stadt Braunschweig) zu § 246e (BauGB) geplant, d.h. wer ist zuständig bzw. wird informiert (z.B. Bezirksräte, Fachausschüsse, Verwaltungsausschuss, Rat)?
(2) Können Stadtbezirksräte, im Rahmen ihrer Mitbestimmungsrechte, ggf. eine Öffentlichkeitsbeteiligung anregen?
(3) Sind Leitlinien/Kriterien für die „Zustimmung“ geplant, z.B. Schutz des Außenbereichs, Höchstgrenze für Vollgeschosse, Klimafolgenanpassung etc.?
