Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 26-28180

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Mit der Einführung des § 246e BauGB „Befristete Sonderregelung für den Wohnungsbau“ (Bauturbo) sind weitgehende Baufreiheiten verbunden, die jedoch von der Zustimmung der Gemeinde abhängig sind.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

(1) Wie ist die „Zustimmung“ der Gemeinde (Stadt Braunschweig) zu § 246e (BauGB) geplant, d.h. wer ist zuständig bzw. wird informiert (z.B. Bezirksräte, Fachausschüsse, Verwaltungsausschuss, Rat)?

(2) Können Stadtbezirksräte, im Rahmen ihrer Mitbestimmungsrechte, ggf. eine Öffentlichkeitsbeteiligung anregen?

(3) Sind Leitlinien/Kriterien für die „Zustimmung“ geplant, z.B. Schutz des Außenbereichs, Höchstgrenze für Vollgeschosse, Klimafolgenanpassung etc.? 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise