Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 25-26823-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zu der Anfrage der CDU-Fraktion „Nutzung der Räumlichkeiten im Roxy in der Südstadt – Mietverträge der Stadt Braunschweig“ vom 05.11.2025 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu 1.:

Es gibt drei Mietverträge. Der Mietvertrag für das Jugendzentrum Roxy läuft bis zum 30.09.2026. Hiernach verlängert sich der Mietvertrag jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens zwölf Monate vor Mietende von einer Vertragspartei schriftlich gekündigt wird. Da eine Kündigung aktuell von keiner Vertragspartei ausgesprochen wurde, läuft das Mietverhältnis zumindest noch bis zum 30.09.2027.

Der Mietvertrag für die Altentagesstätte läuft bis zum 30.09.2026. Hiernach verlängert sich der Mietvertrag jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens zwölf Monate vor Mietende von einer Vertragspartei schriftlich gekündigt wird. Da auch zu diesem Vertrag von keiner Vertragspartei eine Kündigung ausgesprochen wurde, läuft das Mietverhältnis ebenfalls zumindest noch bis zum 30.09.2027.

Der Mietvertrag für die Nachbarschaftshilfe ist seit dem 01.09.2003 unbefristet. Eine Kündigung ist laut BGB zum 3. Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres möglich.

 

Zu 2.:

Der Verwaltung sind keine Informationen zu geplanten Veränderungen durch den Vermieter, auch nicht hinsichtlich Beendigungen der o. g. Verträge, bekannt.

 

Zu 3.:

Wegen eines massiven Wasserschadens konnte die im Haus untergebrachte Nachmittagsbetreuung für die Grundschulkinder dort nicht mehr erfolgen. Das führte zu deutlichen Einschnitten im Angebot. Mittlerweile werden diese Räumlichkeiten nicht mehr benutzt. Die Verwaltung plant zurzeit grundsätzlich keine weiteren konkreten räumlichen Veränderungen für das Kinder- und Jugendzentrum, die Nachbarschaftshilfe und die Bürgergemeinschaft, die zurzeit im „Roxy“ untergebracht sind.

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