Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 25-26787-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30km/h in der Dammwiese
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Bau- und Wirtschaftsdezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leppa
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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zur Kenntnis
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21.01.2026
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Sachverhalt
Beschluss des Stadtbezirksrates 112 vom 25.11.2025:
Die Verwaltung wird gebeten in der Straße Dammwiese eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30km/h einzuführen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Anforderungen für die Einrichtung einer Tempo 30-Zone gemäß § 45 Abs. 1 c StVO sind in der Straße Dammwiese erfüllt.
Die Straßen dienen überwiegend der Erschließung des Wohngebietes. Eine einheitliche Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h wird einen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie zur Erhöhung der Aufenthalts- und Wohnqualität für die Bewohner leisten. Verkehrliche Nachteile entstehen dadurch nicht.
Die Verwaltung wird die Tempo-30-Zone mit der entsprechenden Beschilderung zum nächstmöglichen Zeitpunkt einrichten. Die Ausweisung als Anliegerstraße bleibt unverändert.
