Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-28027
Grunddaten
- Betreff:
-
Hochwasserpartnerschaft Schunter und Wabe
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 67 Fachbereich Stadtgrün; DEZERNAT VI - Umwelt-, Stadtgrün- und Hochbaudezernat; 68 Fachbereich Umwelt
- Verantwortlich:
- Hanusch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umwelt- und Grünflächenausschuss
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Vorberatung
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30.01.2026
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 S. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Vertretung der Stadt Braunschweig im Lenkungskreis der Hochwasserpartnerschaft um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.
Mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 11.02.2025 (24-24772) wurde die Mitgliedschaft in der Hochwasserpartnerschaft Schunter und Wabe bis zum 31.12.2027 verlängert. Gleichzeitig hatte der Verwaltungsausschuss beschlossen, dass die Stadt im Lenkungskreis der Partnerschaft vom Beschäftigten Michael Stephan vertreten wird. Als Stellvertreter wurde der Bauoberrat Andreas Romey bestellt.
Der Beschäftigte Michael Stephan hat zum Jahresende 2025 die Stadt Braunschweig verlassen. Der neue Stelleninhaber ist Herr Michael Seibt, der langjährig im Bereich der Wasserwirtschaft für die Stadt tätig ist. Der Leiter der Stelle Gewässerschutz (68.21), Herr Lothar Simon, soll Herrn Seibt im Lenkungskreis der Hochwasserpartnerschaft vertreten.
