Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 26-28190
Grunddaten
- Betreff:
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Verwendung der Akzeptanzabgabe nach §§ 4, 5, 6 NWindPVBetG in den jeweiligen Stadtteilen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umwelt- und Grünflächenausschuss
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zur Beantwortung
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30.01.2026
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Sachverhalt
Auf Braunschweiger Stadtgebiet werden in den nächsten Jahren größere Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien entstehen, z.B. die neuen Windkraftanlagen im Umfeld des Geitelder Bergs, und die Freiflächen-Photovoltaikanlagen nördlich von Völkenrode. Nach dem Niedersächsischen Gesetz über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Überschuss von Windenergie- und Photovoltaikanlagen (NWindPVBetG) fallen dann je erzeugter kWh 0,2 Cent Akzeptanzabgabe an, die zu 50 % den betroffenen Ortschaften oder Stadtbezirken zu überlassen sind.
Über den Rahmen des NWindPVBetG hinaus müssten allerdings die Verwendung der Mittel und die lokalen Entscheidungen dazu detaillierter geregelt werden. Die niedersächsische Klimaschutz- und Energieagentur (KEAN) zeigt auf ihrer Homepage Beispiele für bereits existierende Regelungen aus Walsrode und Salzgitter als „…klare Grundlagen …, die den Umgang mit den neuen Mitteln strukturiert und nachvollziehbar machen.“ (https://www.klimaschutz-niedersachsen.de/themen/strom/Gute-Beispiele/Akzeptanzabgabe-kommunale-Ebene.php)
Anlässlich des Repowering-Projektes der Windkraftanlagen auf dem Geitelder Berg wurde auch im Stadtbezirksrat 222 bereits über die Höhe und Verwendung der zu erwartenden Mittel nachgefragt (u.a. DS 25-26826 und 25-26826-01). Zu erwarten sind eine Abgabe in der Größenordnung von 140.000 € pro Jahr, die Verwaltung will „… ein Konzept zur Umsetzung … rechtzeitig erarbeiten“.
Daher wird angefragt:
1. Wann wird das in der DS 25-26826-01 angekündigte Konzept als Beschlussvorlage zur Diskussion gestellt?
2. Wird es über die Vorgaben des NWindPVBetG hinaus Aussagen treffen über die Beteiligung der gewählten städtischen Gremien?
3. Wird es dadurch ermöglicht, mit der Akzeptanzabgabe laufende Ausgaben bezirklicher Einrichtungen für Personal- und Unterhaltungsaufwand zu finanzieren?
