Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 26-28264
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzielle Unterstützung des städtischen Wildkrautprojektes 2026 durch die Richard Borek Stiftung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün
- Verantwortlich:
- Hanusch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umwelt- und Grünflächenausschuss
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Vorberatung
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30.01.2026
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Die Richard Borek Stiftung hat sich anlässlich des 30jährigen Jubiläums der finanziellen Förderung von natur- und grünflächenbezogenen Projekten der Stadt Braunschweig im Jahr 2023 zur Unterstützung des städtischen Wildkrautprojekts bereiterklärt, die gesamten Personalkosten für zwei zusätzliche Saisonstellen im Fachbereich Stadtgrün für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten im Rahmen einer Vereinbarung zwischen Stiftung und Stadt zu übernehmen. Diese Vereinbarung wurde auf der Grundlage eines diesbezüglichen Beschlusses des Verwaltungsausschusses in seiner Sitzung am 09. Mai 2023 (DS-Nr. 23-21237) Ende Mai 2023 abgeschlossen. Hiermit wollte die Stiftung einen Beitrag zur Erfüllung der Zielstellungen des städtischen Wildkrautprojektes (Gewährleistung der Verkehrssicherheit, Substanzerhalt von befestigten Verkehrsflächen, geordnetes Bild des öffentlichen Raums) leisten.
Auch für die Jahre 2024 und 2025 hatte sich die Stiftung entschlossen, weiterhin zwei zusätzliche Saisonstellen zu finanzieren. Vor kurzem hat die Stiftung nun mitgeteilt, an der Förderung für das Jahr 2026 festhalten zu wollen und die Beschäftigungsdauer für zwei Saisonkräfte auf acht Monate auszuweiten.
Im Rahmen des städtischen Wildkrautprojekts wird überwiegend Wildkraut auf befestigten Flächen im öffentlichen Verkehrsraum, die gemäß Straßenreinigungssatzung in Verbindung mit der Straßenreinigungsverordnung einer Straßenreinigungsklasse zugeordnet sind und bei denen die Reinigungspflicht nicht auf die jeweiligen Anliegende übertragen wurde, manuell ohne den Einsatz von Herbiziden im gesamten Stadtgebiet beseitigt.
Der Fachbereich 67 setzt für das Projekt insgesamt zehn Mitarbeitende (aufgeteilt in zwei Teams), davon zwei Gartenhilfskräfte der Entgeltgruppe E 2ü als Vorarbeiter bzw. Vorarbeiterin und acht Reinigungskräfte der Entgeltgruppe E 1 als Saisonkräfte im Zeitraum von April bis November eines jeden Jahres ein.
Mit diesen zwei Teams werden vorgegebene Streckenbereiche bzw. befestigte Flächen im öffentlichen Verkehrsraum in der Saison vom Wildkraut befreit.
Zusätzlich sollen 2026 wieder zwei Saisonkräfte für acht Monate eingestellt werden, deren Personalkosten in Höhe von etwa 55.000 € vollständig von der Richard Borek Stiftung finanziert werden und die koordiniert werden durch den – für die Umsetzung des Wildkrautprojekts zuständigen – Fachbereich Stadtgrün.
Die beiden zusätzlichen Saisonkräfte sollen vorrangig in der Innenstadt sowie im westlichen und östlichen Ringgebiet eingesetzt werden und neben der Wildkrautentfernung auf befestigten Flächen, die nicht der Straßenreinigungsverordnung unterfallen, wie bspw. Mittelstreifen und Verkehrsinseln, auch bei der Pflege von Baumscheiben und straßenbegleitendem Grün unterstützen.
Für die Einstellung der beiden zusätzlichen Saisonkräfte stehen im Stellenplan der Stadt keine Planstellen zur Verfügung. Nr. 3.5 der Allgemeinen Bestimmungen zum Stellenplan eröffnet jedoch die Möglichkeit, über die vorhandenen Stellen hinaus nichtbeamtete Dienstkräfte zu beschäftigen, wenn eine volle Kostenerstattung durch Dritte erfolgt. Von dieser Ermächtigung macht die Verwaltung Gebrauch, sodass die Beschäftigung der Saisonkräfte erfolgen kann.
Die voraussichtlich entstehenden zusätzlichen Sachkosten in Höhe von ca. 6.000 € sollen aus dem Teilhaushalt des Fachbereiches Stadtgrün finanziert werden.
Der neue Vereinbarungsentwurf für das Jahr 2026 ist als Anlage beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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66,1 kB
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