Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 26-28117-01

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Sachverhalt


Zur Anfrage der SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat (StBezR) 222 vom 07.01.2026 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Die Schulbezirkssatzung der Stadt Braunschweig ist öffentlich einsehbar. Die vom Rat am 27.05.2025 beschlossene Fassung der 12. Änderungssatzung (DS 25-25032), steht auch auf der Internetseite der Stadt Braunschweig unter

https://www.braunschweig.de/vv/produkte/V/40/40_3/40_31/schulbezirke.php zum Abruf bereit. In § 2 Abs. 3 ist dort die Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks für die Grundschule (GS) Gartenstadt und den Grundschulzweig der Grund- und Hauptschule Rüningen festgelegt. Diese Regelung wurde mit Beschluss der 7. Änderungssatzung im Jahr 2017 aufgenommen.

 

Zu Frage 1:

Nach derzeitigem Stand können alle Rüninger Kinder im Schuljahr (Schj.). 2026/2027 in eine 1. Klasse der GHS Rüningen aufgenommen werden. Bis zum Start des nächsten Schj. kann es noch Veränderungen geben durch Zu- oder Wegzüge und die Entscheidung von Eltern und Erziehungsberechtigten sogen. „Flexikinder“, die zwischen dem 02.07. und 01.10. ihren 6. Geburtstag haben, die Einschulung um ein Jahr aufzuschieben. Dies würde ebenso wie die Wegzüge dann zu weniger Einschulungen führen.

 

Die Einschulungsjahrgänge der darauf folgenden Schj. sind unterschiedlich groß. Aktuell liegen die Zahlen der in Rüningen gemeldeten Kinder in den Schj. 2027/2028, 2030/2031 und 2031/2032 etwas über einer Einschulungsklasse. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Zahlen aufgrund der o. g. Aspekte Zu- und Wegzüge sowie die wenig vorhersehbare Inanspruchnahme der Flexikind-Regelung Schwankungen unterliegen. Dazu können sich Eltern auch für eine Bekenntnisgrundschule, eine GS in freier Trägerschaft oder eine Förderschule entscheiden, so dass weniger Kinder an der GHS Rüningen angemeldet werden würden.

 

Grundsätzlich ist der GS-Zweig der GHS Rüningen laut Schulbezirkssatzung einzügig. Sollte diese Einzügigkeit überschritten werden und kein weiterer Raum als Klassenraum zur Verfügung stehen, müssten die überzähligen Erstklässlerinnen und Erstklässler die zweizügig ausgelegte GS Gartenstadt besuchen. Im Schj. 2023/2024 konnte die GHS Rüningen eine zweite 1. Klasse aufnehmen. Ein weiterer Raum darüber hinaus steht jedoch nicht zur Verfügung. Die Schule muss auch für den aktuell zweizügigen Hauptschulzweig ausreichend Räume bereitstellen.


Zu Frage 2:

Der Schulweg zwischen den Stadtteilen Rüningen und Gartenstadt ist in beiden Richtungen im Bereich der Alten Frankfurter Straße unter dem Autobahndreieck Braunschweig-Südwest als nicht ausreichend sicher eingestuft worden. Zur Sicherheit des betroffenen Schulwegs liegt der Verwaltung eine Stellungnahme der Polizei vor, die für die Beurteilung der Schulwegsicherheit maßgeblich ist. Da der Schulweg nur teilweise beleuchtet ist, Straßenquerungen für Grundschülerinnen und Grundschüler in diesem Bereich unübersichtlich sind und darüber hinaus hier kein Winterdienst stattfindet, wird der Schulweg im betroffenen Bereich für Grundschülerinnen und Grundschüler als nicht sicher eingeschätzt. Stellungnahmen seitens des Stadteltern- oder Stadtschülerrates liegen hierzu nicht vor, da beide Gremien für stadtweite Belange zuständig sind, jedoch nicht für Belange einzelner Schulen.

 

Soweit Schülerinnen und Schüler des ersten Schuljahrgangs aus dem Stadtteil Rüningen in der GS Gartenstadt beschult werden, entsteht aufgrund der beschriebenen Schulwegsituation ein Anspruch auf Individualbeförderung, da die Beförderung im ÖPNV gemäß § 5 Abs. 3 der Satzung über die Schülerbeförderung in der Stadt Braunschweig (Schülerbeförderungssatzung) für Erstklässlerinnen und Erstklässler nicht zumutbar ist. Ab der 2. Klasse ist die Nutzung des ÖPNV zumutbar, wenn eine durchgehende Verbindung besteht. Das ist hier der Fall, da die Buslinie 413 zwischen den Stadtteilen Rüningen und Gartenstadt verkehrt und daher kein Umstieg notwendig ist. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler ab der 2. Klasse haben somit einen Anspruch auf eine Sammel-Schülerzeitkarte, welche derzeit in Form eines Deutschlandtickets ausgegeben wird.

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