Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 26-28153-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwicklung des Mietwagenverkehrs in Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 32 Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit
- Beteiligt:
- DEZERNAT I - Dezernat des Oberbürgermeisters; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 37 Fachbereich Feuerwehr; 0130 Referat Kommunikation
- Verantwortlich:
- Dr. Pollmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung
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zur Kenntnis
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21.01.2026
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Sachverhalt
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 08.01.2026 (26-28153) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Anfang September 2025 gab es in Braunschweig 101 Mietwagenkonzessionen. Anfang Oktober und Anfang November waren es 95 Mietwagenkonzessionen. Anfang Dezember so wie auch Anfang Januar 2026 waren es 92 Mietwagenkonzessionen.
Nach Kenntnis der Verwaltung werden derzeit 45 der Mietwagen von vier Unternehmen mit Hilfe einer Online-Plattform vermittelt.
Von den potentiell 152 Taxi-Konzessionen sind in Braunschweig aktuell 133 Konzessionen vergeben. Es liegen derzeit vier Anträge auf Neuzulassung vor, die sich in Bearbeitung befinden. Für weitere 5 Konzessionen wurde Interesse bekundet.
Zu Frage 2:
Seit Anfang Juni 2025 werden Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße durch Mietwagen systematisch erfasst. Seitdem sind 50 Hinweise bei der Straßenverkehrsabteilung eingegangen, von denen 23 als verwertbare Verstöße an die Bußabteilung oder andere Behörden weitergeleitet wurden.
Zahlreiche Hinweise konnten nicht verwertet werden, da z.B. kein Kennzeichen mitgeteilt wurde oder dieses auf Fotos nicht erkennbar war. Hinweise auf ein Halten in unmittelbarer Nähe von Taxiständen wurden nicht weiterverfolgt, weil ein solches Verhalten nicht rechtswidrig ist, siehe dazu auch unten.
Die Verfahren sind bei der Bußgeldabteilung in Bearbeitung.
Zu Frage 3:
Bei einem Verdacht auf Verstoß gegen die Rückkehrpflicht zum Betriebssitz werden Auszüge aus den gesetzlich vorgeschriebenen Auftragseingangsbüchern der Mietwagenunternehmen angefordert und ausgewertet. Bei der Feststellung von Unstimmigkeiten wird ein Auszug aus dem Auftragseingangsbuch - bezogen auf ein konkretes Fahrzeug und eine konkrete Uhrzeit - an die Bußgeldabteilung weitergeleitet.
Städtische Mitarbeitende können nur im ruhenden Verkehr kontrollieren. Es werden aber seitens der Polizei Kontrollen durchgeführt. Bei der Polizei wurden Fortbildungen durchgeführt. Zwischen Stadt, Polizei und weiteren Behörden ist ein Informationsaustausch etabliert worden.
An Taxiständen herrscht für sämtliche Fahrzeuge (abgesehen von Taxis) ein absolutes Halteverbot. Das Anhalten eines Mietwagens in der Nähe eines Taxistandes, das dem Zweck dient, Kundinnen und Kunden das Ein- und Aussteigen zu ermöglichen, stellt keinen Rechtsverstoß dar.
Zum Zwecke der Kundenakquise dürfen Mietwagen im Straßenraum nicht bereitgehalten werden, denn ein solches Verhalten wäre ein Verstoß gegen die Rückkehrpflicht. Mietwagen dürfen nur Beförderungsaufträge ausführen, die am Betriebssitz eingegangen sind.
