Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 26-28154-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 08.01.2026 [26-28154] wird wie folgt Stellung genommen:

 

Vorangestellt wird, dass in der Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig am 24.05.2022 das „Konzept zur Warnung der Bevölkerung vor besonderen Gefahrenlagen in Braunschweig“ (Drs.-Nr. 22-18548) einstimmig beschlossen wurde.

 

Dieses umfasst in Punkt 3 „Zeit- und Kostenplanung“ bezüglich des Sirenenwarnsystems

u. a. den Absatz „Begleitende Risikokommunikation mit der Bevölkerung zur System-Einführung“. Hierfür wurden 15.000 Euro eingeplant. An diesen Vorgaben orientierte sich das Konzept zur Öffentlichkeitsarbeit bezüglich der Einführung des Sirenenwarnsystems.

 

Plakate, City Cards, City Light Plakate und Flyer mit den wichtigsten Informationen zu den Sirenen und den Sirenensignalen stellen eine sehr ansprechende und darüber hinaus niedrigschwellige Information der Bevölkerung dar. Der Ratgeber des BBK kann aufgrund seines Umfangs nur eingeschränkt zu diesem Zweck genutzt werden, zumal diesem Ratgeber hinsichtlich der Sirenensignale keine weiteren Handlungsempfehlungen, weiterführenden Links oder Informationen zu entnehmen sind.

 

Erst kürzlich hat das BBK eine neue Version des Ratgebers publiziert, in der eine inhaltliche und gestalterische Überarbeitung stattgefunden hat, um stärker auf aktuelle Risiken, Lese- und Sehgewohnheiten sowie neue Lebensrealitäten einzugehen. Die neue Ausgabe ist kürzer, praxisorientierter und visuell zugänglicher gestaltet. Es wurden zudem neue Themen aufgenommen wie Desinformation, Schutzorte und mentale Gesundheit.

 

Dies vorausgeschickt, nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu Frage 1:

Die Verwaltung hat 5.000 Exemplare des vom BBK herausgegebenen, nahezu 40 Seiten umfassenden Ratgebers "Vorsorgen für Krisen und Katastrophen" bestellt.

 

Das BBK hat bereits mitgeteilt, dass es aufgrund des derzeit hohen Interesses an diesem Informationsangebot zu Verzögerungen in der Bearbeitung der Bestellung kommt. Im Bestand der Verwaltung befindet sich jedoch noch eine ausreichende Anzahl an Exemplaren der Vorgängerversion "Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen". Auch in dieser Ausgabe sind die grundlegenden Informationen (die klassische Notfallvorsorge, etwa bei Stromausfall, Hochwasser oder Extremwetter) enthalten und auch dort gibt der Ratgeber Tipps, wie ein sinnvoller Vorrat angelegt werden kann oder welche Dinge im Notfall am besten griffbereit sein sollten.

Zu Frage 2:

Die Verwaltung war bei mehreren Veranstaltungen der Feuerwehr jeweils mit einem eigenen Info-Stand vertreten, so in 2023 beim Tag der Feuerwehr, in 2024 beim Blaulichttag Feuerwehr & Friends und in 2025 beim Tag der offenen Tür / 150 Jahre Berufsfeuerwehr Braunschweig. Zudem erfolgten in diesem Zeitraum mehrere Fachvorträge bei verschiedenen Organisationen und Vereinen (z. B. Gesundheitsregion Braunschweig, Sprecherrat der Lebenshilfe, Behindertenbeirat Braunschweig e.V., Wanderclub Faul aber Fit).

 

Im Rahmen dieser Veranstaltungen und der allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit wurden bereits ca. 3.000 Exemplare an die interessierten Einwohnerinnen und Einwohner verteilt.

 

Für 2026 ist u. a. geplant, den neuen Ratgeber am Tag der Niedersachsen im Juni 2026 auf der sog. Blaulichtmeile zu verteilen. Weiterhin ist beabsichtigt, den neuen Ratgeber des BBK innerhalb der Stadtverwaltung in stark frequentierten Bereichen auszulegen.

 

Zudem erfolgte eine Verlinkung des neuen Ratgebers über den Internetauftritt des Bevölkerungsschutzes. Dort kann man sich auch privat den Ratgeber bestellen, ihn online betrachten oder als Download herunterladen:

 

https://www.braunschweig.de/leben/gesundheit/feuerwehr/berufsfeuerwehr/planende-gefahrenabwehr/bevoelkerungsschutz/index.php

 

Zu Frage 3:

Ein Akteur hierzu ist die Verwaltung selbst. Zu diesem Zweck hat der zuständige Fachbereich bereits Abstimmungsgespräche mit weiteren Organisationseinheiten der Verwaltung aufgenommen, die aber noch nicht finalisiert werden konnten. Parallel wurden zudem mit ersten, externen Akteuren Gespräche aufgenommen aber noch nicht abgeschlossen. Daher kann zu den konkreten Akteuren zu diesem Zeitpunkt noch keine finale Auskunft erteilt werden.


 

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