Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 26-28212
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährung von Zuschüssen an Umweltorganisationen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 67 Fachbereich Stadtgrün; DEZERNAT VI - Umwelt-, Stadtgrün- und Hochbaudezernat
- Verantwortlich:
- Hanusch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umwelt- und Grünflächenausschuss
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Entscheidung
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30.01.2026
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Sachverhalt
Beschlusskompetenz:
Die Beschlusskompetenz des Umwelt- und Grünflächenausschusses ergibt sich aus § 76 (3) Satz 1 NKomVG in Verbindung mit § 6 Ziff. 6 Buchstabe d der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Danach ist der Umwelt- und Grünflächenausschuss für die Bewilligung unentgeltlicher Zuwendungen an Umweltorganisationen zuständig.
Hiervon ausgenommen sind gemäß Buchstabe f) der Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffes „Geschäfte der laufenden Verwaltung“ die Bewilligung von unentgeltlichen Zuwendungen bis zu 5.000 € sowie die Bewilligung von unentgeltlichen Zuwendungen in Höhe der im Vorbericht zum Haushaltsplan bzw. in den Erläuterungen zu den Teilhaushalten genannten Beträge an die entsprechenden Institutionen.
Sachverhalt:
Die Stadt Braunschweig kann gemäß der „Förderrichtlinie für Gewässer- und Naturschutz sowie Klima („Ökotopf“)“ Zuschüsse für Vereine oder Initiativen gewähren, die sich für Belange des Gewässer-, Natur- oder Klimaschutzes sowie für Klimawandelanpassung in Braunschweig einsetzen.
Folgende Anträge, deren Antragssumme den Betrag von 5.000 € übersteigen und die nicht im Vorbericht zum Haushaltsplan 2025/2026 bzw. in den Erläuterungen zu den Teilhaushalten aufgeführt sind, liegen aktuell vor:
1. NABU Landesverband Niedersachsen e.V. (NABU) – ÖNSA
Der NABU hat das Obergeschoss der städtischen Liegenschaft Madamenweg 91 angemietet, um dort die Ökologische NABU-Station Aller/Oker (ÖNSA) als Betreuungseinrichtung für die Naturschutz- und naturnahen Gebiete in Braunschweig und Umgebung zu betreiben. Aufgrund weiterer notwendiger Umbauten, im Zuge der Umnutzung der Liegenschaft zu einem Gebäude mit Büros und Veranstaltungsräumen, verzögert sich die geplante Anmietung des Erdgeschosses durch den NABU.
Die Jahresmiete 2026 inkl. der Nebenkosten für die Anmietung des Obergeschosses beträgt wie im Vorjahr 20.816,28 €. Der NABU kann laut eigener Aussage im Jahr 2026 erneut einen Eigenanteil der Miete in Höhe von 9.000,00 € tragen und beantragt daher einen Mietzuschuss für das Jahr 2026 in Höhe von insgesamt 11.816,28 €.
Die Verwaltung empfiehlt die Gewährung des beantragten städtischen Zuschusses in Höhe von bis zu 11.816,28 €.
Es ist seitens der Verwaltung weiterhin beabsichtigt, nach Abschluss der Umbauten das Gespräch mit dem NABU als Träger der ÖNSA zu suchen, um für die Folgejahre und insbesondere vor dem Hintergrund der dann erfolgenden zusätzlichen Anmietung des Erdgeschosses der städtischen Liegenschaft Madamenweg 91 Möglichkeiten einer höheren Beteiligung an den Mietkosten auszuloten.
2. Regionale Energie- und KlimaschutzAgentur e. V. (Reka):
Die Reka beantragt für die Aufrechterhaltung des Vereinsbetriebes einen städtischen Zuschuss in Höhe von 8.500 €. Größte Ausgabenpositionen sind wie im Vorjahr die Bereiche Miete/Pacht sowie Verwaltungs- und EDV-Kosten. Personalkosten werden nicht beantragt. Im Vergleich zum letzten Jahr wurde der benötigte städtische Zuschuss durch Einsparungen bei Miete und EDV-Kosten um weitere 5.200 € reduziert.
Die Verwaltung empfiehlt die Gewährung eines städtischen Zuschusses in Höhe von bis zu 8.500 €.
Haushaltsmittel:
Haushaltsmittel in ausreichender Höhe zur Gewährung der Zuschüsse stehen im Jahr 2026 im Teilhaushalt des Fachbereichs Umwelt zur Verfügung.
