Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 26-28178-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Zu den Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Die in der Anfrage aufgezählten Straßen im Ortsteil Geitelde sind keine Spielstraßen, bei denen Fahrzeuge aller Art verboten sind, sondern verkehrsberuhigte Bereiche, die nach laufender Rechtsprechung keine gesteigerten Räum- und Streupflichten begründen. Die betreffenden Straßen sind so genannte „Ü“-Straßen. Das bedeutet, dass die Stadt Braunschweig unter anderem die winterdienstlichen Pflichten auf die Anlieger übertragen hat. Sind Straßen nicht in Fahrbahnen und Gehwege aufgeteilt, besteht die Räum- und Streupflicht an jeder Seite auf einem Randstreifen von ausreichender Breite - mindestens 1,20 m. Dabei ist eine durchgehende Begehbarkeit zu gewährleisten. Zugänge zu den anliegenden Grundstücken sind in ausreichender Breite - mindestens 0,80 m - freizuhalten.

Insofern ist der Winterdienst in den benannten Straßen hinreichend geregelt und Bedarf bei entsprechender Pflichtenwahrnehmung durch die Anlieger keiner Ergänzung.


 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise