Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 26-28178-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Dringlichkeitsanfrage - Schneeräumung in Spielstraßen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün
- Verantwortlich:
- Loose
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 222 Südwest
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zur Kenntnis
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20.01.2026
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Sachverhalt
Zu den Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die in der Anfrage aufgezählten Straßen im Ortsteil Geitelde sind keine Spielstraßen, bei denen Fahrzeuge aller Art verboten sind, sondern verkehrsberuhigte Bereiche, die nach laufender Rechtsprechung keine gesteigerten Räum- und Streupflichten begründen. Die betreffenden Straßen sind so genannte „Ü“-Straßen. Das bedeutet, dass die Stadt Braunschweig unter anderem die winterdienstlichen Pflichten auf die Anlieger übertragen hat. Sind Straßen nicht in Fahrbahnen und Gehwege aufgeteilt, besteht die Räum- und Streupflicht an jeder Seite auf einem Randstreifen von ausreichender Breite - mindestens 1,20 m. Dabei ist eine durchgehende Begehbarkeit zu gewährleisten. Zugänge zu den anliegenden Grundstücken sind in ausreichender Breite - mindestens 0,80 m - freizuhalten.
Insofern ist der Winterdienst in den benannten Straßen hinreichend geregelt und Bedarf bei entsprechender Pflichtenwahrnehmung durch die Anlieger keiner Ergänzung.
