Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 26-28158
Grunddaten
- Betreff:
-
GS Heinrichstraße - Erneuerung Unterdecken und Brandschutztüren im
Flur- und Treppenhaus
Objekt- und Kostenfeststellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 65 Fachbereich Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- 20 Fachbereich Finanzen; 40 Fachbereich Schule; DEZERNAT VI - Umwelt-, Stadtgrün- und Hochbaudezernat; 0100 Steuerungsdienst; 0600 Baureferat; 0610 Stadtbild und Denkmalpflege
- Verantwortlich:
- Hanusch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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Entscheidung
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28.01.2026
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Sachverhalt
1. Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Planung und Hochbau für Objekt- und Kostenfeststellungen ergibt sich aus § 6 Nr. 4 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in Verbindung mit § 76 Abs. 3, Satz 1 NKomVG.
2. Begründung und Beschreibung des Bauvorhabens
In den Flur- und Treppenhausbereichen sind die Unterdecken im Bestand abgängig und werden momentan behelfsmäßig gesichert. Sie sollen demontiert und durch Raster-Abhangdecken mit glattem seitl. Fries inkl. Einlegeleuchten ersetzt werden.
Ebenfalls befinden sich in den Flurbereichen zum Treppenhaus noch Drahtglastüren. Sie sind konstruktiv und sicherheitstechnisch nicht mehr zulässig und müssen daher erneuert werden.
3. Angaben zum Raumprogramm
Es handelt sich bei der geplanten Maßnahme um eine Baumaßnahme im Bestand, somit sind keine Änderungen im Raumprogramm geplant.
4. Erläuterungen zur Planung
In der Grundschule Heinrichstraße sollen die Unterdecken der Flure (EG, OG1 und OG2) inkl. der Treppenhäuser saniert und Drahtglastüren inkl. einer weiteren Treppenhaustür ausgetauscht werden.
Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Die Unterdecken der Flure und der Treppenhäuser im Bestand sind abgängig und werden momentan behelfsmäßig gesichert. Sie sollen demontiert und durch Raster-Abhangdecken mit entsprechender Akustikfunktion und glattem seitl. Fries inkl. Einlegeleuchten ersetzt werden. Die Abhanghöhe soll so gering wie möglich ausgeführt werden, um möglichst Wandvorsprünge und Rundbögen von Fenstern zu erhalten. Die Gestaltung ist mit der Denkmalpflege abgestimmt.
ELT-Leitungen in den Flurbereichen, die nicht den Flur versorgen, sind entsprechend Brandschutz zu ertüchtigen bzw. zu verlegen.
Drahtglastüren in den Flurbereichen zum Treppenhaus sind konstruktiv und sicherheitstechnisch nicht mehr zulässig. Sie sollen demontiert und durch Stahl- bzw. Aluglaselemente in Brandschutzqualität (T30 RS) ersetzt werden. Die Treppenhaustür zum Verwaltungsbereich soll getauscht werden. Die Türelemente erhalten verglaste Oberlichter und Seitenteile (F30) und gehen über die gesamt Flurbreite und Flurhöhe. Das Erscheinungsbild ist mit der Denkmalpflege abgestimmt. Die Zwischentür im Flur des Verwaltungsbereichs entfällt ersatzlos.
Im Zuge des Mensaumbaus wurden Bereiche der Unterdecken bereits durch Raster-Abhangdecken mit Einlegeleuchten und einige Brandschutztüren im Flur- und Treppenhausbereich saniert und ausgetauscht. Die Gestaltung der bereits sanierten Unterdecken und der bereits ausgetauschten Brandschutztüren soll in Abstimmung mit der Denkmalpflege entsprechend übernommen und weitergeführt werden.
5. Techniken für regenerative Energien
Bei der Baumaßnahme werden keine regenerativen Energien berücksichtigt, weil es sich um eine Brandschutzmaßnahme in der Bestandsliegenschaft handelt.
6. Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen
Da es sich um eine Sanierung der Abhangdecken und den Austausch von Brandschutztüren handelt, werden keine Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen umgesetzt.
7. Kosten
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen aufgrund der Kostenberechnung
vom 28.10.2025 760.000 €.
Einzelheiten sind den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen.
8. Bauzeit
Die Maßnahme kann aufgrund der Bauarbeiten in den Flurbereichen hauptsächlich in den Schulsommerferien durchgeführt werden. Es werden daher mehrere Bauabschnitte erforderlich. Mit den Bauarbeiten soll im Sommer 2026 begonnen werden.
Die Fertigstellung ist für Ende 2028 vorgesehen.
9. Finanzierung
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
Im Haushaltsplan 2025 ff. / IP 2024-2029 stehen folgende Finanzraten unter den Projekten „FB 20: Brandschutzmaßnahmen (4S.210051)“ und „Unterdecken /Ertüchtigung-Akustikmaßnahmen (4S.210084)“ zur Verfügung:
Brandschutzmaßnahmen (4S.210051)
|
Gesamt-kosten in T € |
bis 2024 in T € |
2025 In T € |
2026 in T € |
2027 in T € |
2028 in T € |
2029 |
Restbedarf |
|
20.120,3 |
10.976,9 |
543,4 |
2.600 |
2.000 |
2.000 |
2.000 |
- |
Unterdecken /Ertüchtigung-Akustikmaßnahmen (4S.210084)
|
Gesamt-kosten in T € |
bis 2024 in T € |
2025 In T € |
2026 in T € |
2027 in T € |
2028 in T € |
2029 |
Restbedarf |
|
4.098 |
2.848 |
500 |
500 |
250 |
- |
- |
- |
Es werden folgende Finanzraten für die Maßnahmen an der GS Heinrichstraße benötigt:
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Gesamt-kosten in T € |
bis 2024 in T € |
2025 In T € |
2026 in T € |
2027 in T € |
2028 in T € |
2029 |
Restbedarf |
|
760 |
- |
- |
510 |
250 |
- |
- |
- |
Zur Finanzierung stehen damit ausreichend Haushaltsmittel bis 2028 zur Verfügung.
Mit der Maßnahme ist aus brandschutzrechtlichen Gründen und der Notwendigkeit der Unterdeckensanierung schnellstmöglich zu beginnen. Daraus ergibt sich die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit der Finanzierung bereits in 2026. Aufgrund des Gesamtkostenumfangs ist ein Einzelprojekt einzurichten, wofür dem Rat zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein außerplanmäßiger Antrag auf Mittelbereitstellung zur Entscheidung vorgelegt wird.
Die für 2027 erforderlichen Haushaltsmittel werden haushaltsneutral in den Haushalt 2027 ff. eingebracht.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
188,6 kB
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|
2
|
(wie Dokument)
|
193,5 kB
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|
3
|
(wie Dokument)
|
2,9 MB
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