Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 26-28071

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem o. a. Bauvorhaben wird gemäß den Plänen vom 05.12.2025 zugestimmt.

Die Gesamtkosten - einschl. der Eigenleistung des Fachbereichs Gebäudemanagement und
eines Zuschlags für Unvorhergesehenes - werden aufgrund der Kostenberechnung vom

12.12.2025 auf 410.000 € festgestellt.

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Sachverhalt

 

1. Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Planung und Hochbau für Objekt- und Kostenfeststellungen ergibt sich aus § 6 Nr. 4 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in Verbindung mit § 76 Abs. 3, Satz 1 NKomVG.

 

2. Begründung und Beschreibung des Bauvorhabens

Die Grundschule Watenbüttel benötigt kurzfristig für das Schuljahr 2026/2027 zwei Erweiterungscontainer für Klassenräume. Die Standzeit ist befristet auf 5 Jahre. Für eine Übergangszeit kann das SchülerInnen Aufkommen nur mit einer zeitlich befristet aufzustellenden Schulraumcontaineranlage mit zusätzlichen zwei Unterrichtsräumen räumlich versorgt werden.

Nach der Prognose zur Schülerzahlentwicklung werden zwei zusätzliche AUR benötigt. Für die  Aufstellung dieser Containeranlage ist auf dem Schulgrundstück der Grundschule Watenbüttel ausreichend Platz.

 

3. Angaben zum Raumprogramm

- 2 Klassenräume

Die Entwurfsplanung ist als Anlage enthalten.

 

4. Erläuterungen zur Planung

Bei dem geplanten Hochbauvorhaben handelt es sich um die temporäre Errichtung einer Containeranlage mit einer begrenzten Standzeit von fünf Jahren. Diese Anlage soll auf einem zuvor abgestimmten Bereich auf dem Schulgelände der Grundschule Watenbüttel errichtet werden, auf dem früher ein Gebäude stand.

Das Gebäude wird eingeschossig ohne Unterkellerung ausgeführt und besteht aus zwei Klassenräumen, die durch Containermodule gebildet werden. Die Module stammen aus dem Bestand der Stadt Braunschweig und stehen derzeit auf dem Gelände der Grundschule Timmerlah.

Die Erschließung der Containeranlage erfolgt über die zentrale Zufahrt des Schulgeländes. Von dort aus wird eine neue Zuwegung angelegt, die als gepflasterter Weg ausgeführt wird. Der Zugang zu den Unterrichtsräumen wird durch eine Podest-Konstruktion mit Treppe ermöglicht.

Die Versorgung mit Strom erfolgt über das nahegelegene Hauptgebäude der Schule und den reaktivierten Hausanschluss des abgerissenen Hauses. Ebenso wird die Anbindung an die schulische Datentechnik sichergestellt.

Die Aufstellung der Container sowie der Laufwege/Podeste erfolgt gemäß den Empfehlungen des vorliegenden Bodengutachtens. Als Gründungsform sind Schraubfundamente vorgesehen, die eine stabile, aber gleichzeitig reversible Bauweise ermöglichen. Das Gelände selbst wird baulich nicht bearbeitet und soll weitgehend im aktuellen Zustand verbleiben.

Auf dem Grundstück der Grundschule Timmerlah sind nach Abtransport der Containeranlage die Außenanlagen wieder herzurichten.

 

5. Techniken für regenerative Energien

Die bestehende elektrische Versorgung der Heizkörper wird beibehalten. Um die Energieeffizienz der Anlage weiter zu erhöhen und den steigenden Betriebskosten nachhaltig entgegenzuwirken, ist ergänzend die Installation jeweils einer Luft-Luft-Wärmepumpe pro Klassenraum vorgesehen. Die Kombination aus bestehender elektrischer Heiztechnik und moderner Wärmepumpentechnologie ermöglicht einen ökologisch und ökonomisch sinnvollen Betrieb der Containeranlage während der geplanten Nutzungszeit.

 

6. Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen

Da das Hauptgebäude der Grundschule Watenbüttel nicht barrierefrei ist, werden auch die Containeranlagen nicht barrierefrei hergerichtet.

 

7. Kosten

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen aufgrund der Kostenberechnung vom 12.12.2025 410.000 €.

Einzelheiten sind den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen.

 

8. Bauzeit

Die Maßnahme soll in den Sommerferien 2026 durchgeführt werden.

 

9. Finanzierung

Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:

Der Rat hat am 09.12.2025 der Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel in Höhe von 410.000 € für das Projekt „GS Watenbüttel / Cont. (2 St.) – 4E.210492)“ für das Haushaltsjahr 2025 zugestimmt (Ds. 25-26914-01). Die Haushaltsmittel wurden bereits in 2025 benötigt, um mit vorbereitenden Arbeiten starten zu können. Es stehen ausreichend Haushaltsmittel zur Finanzierung der Maßnahme zur Verfügung.

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise