Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 26-28100-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Zu den Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu 1: Bis zum heutigen Tag sind nach Kenntnisstand des Fachbereiches Stadtgrün, dem die gesamtstädtische Winterdienstkoordination obliegt, für die Schnee- und Glätteereignisse im Zeitraum ab 02. Januar 2026 keine Unfallmeldungen sowohl für den Stadtbezirk 112 als auch im gesamten Stadtgebiet eingegangen, bei denen sich Zufußgehende oder Radfahrende verletzt haben.

 

Zu 2: Grundsätzlich unterliegen alle städtischen Liegenschaften bzw. deren angrenzende öffentliche Gehwege den entsprechenden Regelungen der städtischen Straßenreinigungsverordnung für die Durchführung des Winterdienstes. Die Verwaltung nimmt hierbei keine Unterscheidung zwischen innenstadtnahen oder in den Ortsteilen verorteten städtischen Liegenschaften vor.

 

Zu 3: Die Verwaltung führt den Winterdienst in Teilen (ca. 120 km Räumstrecke) des Stadtgebietes mit eigenem Personal und dem für die Grünflächenunterhaltung vorgehaltenen Gerätebestand aus. Nach derzeitigem Stand ist das dafür zur Verfügung stehende Personal ausreichend, um alle geplanten Touren bedienen zu können. Rund 80 km Räumstrecken sind im Rahmen einer europaweiten Vergabe an drei externe Dienstleister vergeben worden. Mittel für die Vergabe werden im Haushalt bereitgestellt und waren bisher ebenfalls auskömmlich.


 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise