Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 26-28121

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Den in der Anlage unter den laufenden Nummern 1 bis 72 genannten Sportvereinen werden im Rahmen der Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschüsse Abschlagszahlungen mit einer Gesamtsumme in Höhe von 524.374,42 € gewährt. Die Zuschussgewährung erfolgt unter Vorbehalt der Erfüllung der neuen Mindestmitgliedsbeiträge gemäß Ziffer 3.2 der Sportförderrichtlinie vom 1. Januar 2026.
 

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Sachverhalt

Gemäß § 6 Nr. 5 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig ist der Sportausschuss zuständig für die Entscheidung über die Bewilligung unentgeltlicher Zuwendungen.

 

Die Stadt Braunschweig kann gemäß Ziffer 3.6.3 der Sportförderrichtlinie Sportvereinen für den Betrieb und die laufende Unterhaltung ihrer vereinseigenen, gepachteten und gemieteten Sportstätteninfrastruktur jährlich auf Grundlage der entsprechenden Einzelansätze zweckgebundene, pauschalierte Zuschüsse gewähren.

 

Für das Jahr 2026 wurde die Dynamisierungsrate angepasst. Für die Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschüsse beträgt die Dynamisierungsrate 3,45 %, die Dynamisierungsbeträge sind auf volle Einhundert Euro aufzurunden.

 

Die dynamisierten Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschüsse errechnen sich daher wie folgt:

 

Dynamisierter Gesamtzuschuss 2026 = Dynamisierter Gesamtzuschuss 2025 + Dynamisierungsbetrag 2026

 

Dynamisierungsbetrag 2026 = Dynamisierter Gesamtzuschuss 2025 x 3,45 %, aufgerundet auf volle Einhundert Euro

 

Rechenbeispiel (Ausgangswert: 1.000,00 € dynamisierter Gesamtzuschuss in 2025):

 

Dynamisierungsbetrag 2026: 1.000,00 € x 3,45 % = 34,50 €, aufgerundet = 100,00 €

 

Gesamtzuschuss 2026 = 1.100,00 €

 

Als Abschlagszahlung sollen jeweils 50,00 % des voraussichtlichen dynamisierten Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschusses gewährt werden.

 

Bei folgenden Vereinen ergeben sich größere Zuschussveränderungen:

 

Zu lfd. Nr. 12 (BTSV Eintracht von 1895 e. V.):

Der BTSV hat Räumlichkeiten im Schimmelhof angemietet, um Trainingsmöglichkeiten für die Kontaktsportarten im Verein anbieten zu können. Ebenso wurden Räume in der Wilhelmstraße für die Tischfußballabteilung angemietet. Da der BTSV in beiden Fällen zur Instandhaltung der Räume vertraglich verpflichtet ist, sollen diese nunmehr in den Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschüssen berücksichtigt werden.

 

Zu lfd. Nr. 14 (F.C. Sportfreunde 1920 Rautheim e. V.):

Das zweite vom Verein errichtete Sportfunktionsgebäude, wird zum 1. Februar 2026 (vgl. Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 7. Februar 2023, Ds. 23-20318) ablösefrei in das Eigentum der Stadt Braunschweig übergehen. Die bislang für die Räumlichkeiten gewährten Zuschüsse werden entsprechend angepasst.

 

Zu lfd. Nr. 50 (Schützenverein Watenbüttel von 1903 e. V.):

Der Verein hat mitgeteilt, dass die bislang bezuschusste Kleinkaliber-Anlage nicht mehr in Betrieb ist. Der Zuschuss für diesen Sportbereich entfällt entsprechend.

 

Zu lfd. Nr. 73 (Wintersportverein Braunschweig e. V.):

Im Oktober 2025 ereignete sich ein Brandschaden in dem Vereinsheim am Torfhaus. Die Ermittlungen zur Brandursache sowie die abschließende Klärung mit der Versicherung dauern derzeit noch an, das Vereinsheim kann jedoch derzeit nicht genutzt werden. In der Folgewerden die Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschüsse zum jetzigen Zeitpunkt ausgesetzt.

 

Allgemeines:

 

Sofern sich Bestandsveränderungen im laufenden Jahr bei einzelnen Sportvereinen ergeben sollten, wird dies in der Beschlussvorlage über die endgültigen dynamisierten Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschüsse berücksichtigt. Die Entscheidung über die endgültigen dynamisierten Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschüsse wird dem Sportausschuss im Jahresverlauf zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Mit der Änderung der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig zum 1. Januar 2026 müssen die Vereine nunmehr mindestens einen Jahresbeitrag in Höhe von 140,00 € (Erwachsene) bzw. 70,00 € (Kinder und Jugendliche) erheben, um Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschüsse erhalten zu können. Die Abschlagszahlungen werden den Vereinen, die dieses Kriterium aufgrund ausstehender Mitgliederversammlungen noch nicht umsetzen konnten, aufgrund der Kurzfristigkeit der Änderung der Sportförderrichtlinie unter Vorbehalt gewährt. Mit Zugang des Zuwendungsbescheids werden diese Vereine nochmals schriftlich darauf hingewiesen.

 

Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im Doppelhaushalt 2025/26 zur Verfügung.
 

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Anlagen

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Beschlüsse

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03.02.2026 - Sportausschuss - ungeändert beschlossen

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