Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 25-28058

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Veranlassung

Mit dem Beschluss des Integrierten Klimaschutzkonzeptes 2.0 (IKSK 2.0) am 27.09.2022 (Drs. 22-189057-03) hat der Rat festgelegt, dass die Verwaltung im Jahr 2025 einen Zwischenbericht inklusive der bisher erfolgten Zielerreichung erstellen soll. Gleichzeitig sind Vorschläge zu unterbreiten, wie die Zielerreichung bis 2030 sektorweise sichergestellt werden kann. Diese werden dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Zur Einordnung des vorliegenden Berichtes

Wie die Verwaltung bereits mitteilte (Drs. 25-28001), liegt die für eine Beurteilung der Zielerreichung notwendige Fortschreibung der Energie- und Treibhausgasbilanz (THG-Bilanz) noch nicht vor. Die Fortschreibung der Treibhausgasbilanz wurde vom Regionalverband beauftragt und erfolgt durch ein externes Fachbüro konzertiert für die gesamte Region und alle Verbandsglieder. Dieser entsprechender Auftrag zur Datenbeschaffung und Auswertung konnte bisher noch nicht vollständig vom Auftragnehmer erfüllt werden. Ein detaillierter Zwischenbericht im Sinne der o. g. Beschlussfassung zum IKSK 2.0 inklusive Einordnung und Vorschlägen zur Erreichung einer Treibhausgasneutralität kann daher frühestens Ende der zweiten Jahreshälfte 2026 erfolgen.

 

Der hier vorliegende Bericht zeigt eine aktualisierte Evaluation der Klimaschutzmaßnahmen in der Stadtverwaltung und einigen städtischen Gesellschaften für das Jahr 2025. Diese folgt auf den letzten Jahresbericht (Drs. 24-24336).

 

Aus Gründen der Kompaktheit wurde auf die Darstellung in Form von Maßnahmenformularen verzichtet und nach maßnahmenbezogenen zusammenfassenden Kurzdarstellungen lediglich relevante Änderungen dargestellt. 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise