Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 26-28173

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gebührenordnung für das Parken auf gebührenpflichtigen Parkplätzen in der Stadt Braunschweig (ParkGO) wird wie folgt geändert:

1. Die Bewohnerparkausweisgebühren errechnen sich künftig aus einem Jahresgrundbetrag von 40 € multipliziert mit der jeweiligen Länge und Breite des Fahrzeugs in Metern. Maßgeblich hierfür sind die im Fahrzeugschein eingetragenen Werte. Anbauten an Fahrzeugen wie Spoiler, Fahrradträger und Außenspiegel werden nicht berücksichtigt.
2. Der volle Jahresgrundbetrag gilt erst ab 2029. Ab Mitte 2026 gilt ein halbierter Grundbetrag von 20 € / m², ab 2028 ein Grundbetrag von 30 € / m².
3. Die bisherigen Voraussetzungen für das Anwohnerparken ändern sich nicht.

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Sachverhalt

Gebühren für das Anwohnerparken sind vor allem durch die dauerhafte Nutzung von städtischem Eigentum begründet. Sie sind auch ein Instrument zur Regelung der Dichte des ruhenden und fließenden Verkehrs in einer Stadt. Sie beeinflussen damit die Aufenthaltsqualität in dicht bebauten Bezirken und auch die Menge der Klimagasemissionen.

In ihrer Stellungnahme zu einer Anfrage der Grünen Ratsfraktion mit dem Titel „Parkraummanagement und Nutzung des öffentlichen Raums durch den ruhenden Verkehr“ schlägt die Verwaltung selbst vor, die Höhe der Gebühren für das Anwohnerparken künftig an der Größe eines Fahrzeuges zu orientieren. Wörtlich heißt es hier:

“Um [...] die begrenzte Ressource – den öffentlichen Raum – mehr in Wert zu setzen, wäre es grundsätzlich denkbar, [...] die Abmessungen eines Fahrzeugs – also den tatsächlichen Flächenbedarf – als Berechnungsgrundlage für Bewohnerparkausweisgebühren heranzuziehen” (DS 20-12610-01).

Zum damaligen Zeitpunkt ließ die rechtliche Grundlage dies allerdings nicht zu. Seit 2020 können Kommunen die Gebühren nach eigenem Ermessen gestalten. So wird ein ähnliches Modell z.B. in Koblenz seit dem 1.3.2024 praktiziert. Hier wird ein Jahresgrundbetrag von 23,40 € mit der Länge und Breite des Fahrzeugs multipliziert.
Bei einem Jahresgrundbetrag von 40 € / m² oder wöchentlich 0,77 € / m² läge der jährliche Betrag für das Anwohnerparken zwischen 180 € (Smart for two) und 424 € (Mercedes S-Klasse). Ein VW Golf Parkplatz kostet 306 €, ein Passat kann für 364 € geparkt werden.
Der Verwaltungsaufwand für die Errechnung der neuen Gebühr ist gering. Länge und Breite des Fahrzeugs können aus dem Kfz-Schein übernommen werden.

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Erläuterungen und Hinweise