Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-27050

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die Teilnahmeentgelter die geplanten Ferienfreizeiten des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie in den Oster-, Sommer- und Herbstferien 2026 und in den Weihnachtsferien 2026/2027 werden wie folgt festgesetzt:

 

Die Osterfreizeit im Schullandheim des Märkischen Kreises auf Norderney soll vom

28. rz bis 04. April 2026 stattfinden.
 

  • 439,- pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig
  • 489,- pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe
     

Die Familienfreizeit auf dem Kinder- und Jugendzeltplatz Lenste wird nicht mehr angeboten. Grund ist die mangelnde Nachfrage der Zielgruppe. Um Stornierungskosten im Rahmen von Buchungen von z. B. Bussen in Zukunft zu vermeiden, wurde entschieden, die Freizeit zu streichen.

 

Die Sommerfreizeit auf dem Kinder- und Jugendzeltplatz Lenste wird auch 2026 aus pädagogischen Gründen wieder als eine lange Freizeit stattfinden.

 

Die Anpassung der Berechnung der Sommerfreizeit aus dem letzten Jahr wurde beibehalten, um den Preis weiterhin möglichst gering zu halten. Das Sachgebiet übernimmt also auch 2026 die Ausbildung und Anleitung der Ehrenamtlichen und des Nachwuchs-Betreuungspersonals, wodurch die Kosten für die Seminare und die Spülis nicht mehr auf die Teilnehmenden umgelegt werden. Auch der Etat für Benzin und Telefon und der Kostenbeitrag Ferienfreizeitbedarf bleibt weiterhin so niedrig wie im letzten Jahr.

 

Die Sommerfreizeit auf dem Kinder- und Jugendzeltplatz Lenste soll vom 25. Juli bis 08. August 2026 stattfinden.
 

  • 400,- pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig
  • 568,- pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe
     

Die Herbstfreizeit im Schulland- und Jugendheim Berlin in Braunlage/Hohegeiß soll vom 10. bis 17. Oktober 2026 stattfinden
 

  • 279,- pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig
  • 329,- € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe
     

Die Herbstfreizeit „Ferien, die schlauer machen“ im Naturfreundehaus Bündheim soll vom

12. Oktober bis 23. Oktober 2026 stattfinden.

 

  • 60,- € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig

 

Die Winterfreizeit im Schulland- und Jugendheim Berlin in Braunlage/Hohegeiß soll vom 28. Dezember 2026 bis 04. Januar 2027 stattfinden.
 

  • 297,- pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig
  • 347,- pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft aerhalb Braunschweigs und/oder wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe
     

Bei der Kalkulation der Entgelte r die Freizeiten von Ferien außerhalb Braunschweigs (FaBS) finden folgende Berechnungsdetails weiterhin Anwendung:
 

  • Die Gewährung eines Zuschusses von 6,25 pro Person pro Tag für Teilnehmende aus Braunschweig sowie dem Betreuungspersonal für alle FaBS-Ferienfreizeiten (Oster-, Sommer-, Herbst- und Winterfreizeit). Dieser betrug im letzten Jahr 5,- und wurde für 2026 erhöht.
     

Dieser Zuschuss wird allen nicht städtischen Trägern der Jugendhilfe bei Ferienmaßnahmen gewährt. Analog wird er auch bei der Ermittlung der Teilnehmerbeiträge für FaBS-Ferienfreizeiten weiterhin gewährt.
 

  • r Teilnehmende aus Braunschweig wird r die Sommerfreizeit in Lenste weiterhin exklusiv eine zusätzliche FaBS-Unterstützung von 5,- € pro Teilnehmenden pro Tag gewährt, um die Freizeit im Hinblick auf den besonders hohen Anteil von Kindern aus sozial benachteiligten Familien auf einem für die Zielgruppe finanzierbaren Niveau zu halten.
     
  • Die Ermäßigung für Inhabende des Braunschweig-Passes wird wie folgt weiterhin geregelt:
     
    • r das erstgeborene Teilnehmerkind wird ein Preisnachlass pro Tag von 10,- vom vollen Teilnehmerentgelt gewährt.
    • r das zweitgeborene Kind (1. Geschwisterkind) gilt ein Preisnachlass von 50 % des Teilnehmerentgeltes des erstgeborenen Teilnehmerkindes.
    • Alle weiteren Geschwisterkinder erhalten einen Nachlass von 100 % des Teilnehmerentgeltes.
       
  • Teilnehmende, welche außerhalb Braunschweigs wohnhaft sind oder in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe untergebracht sind, bekommen weiterhin keine Zuschüsse/Ermäßigungen wie Geschwisterermäßigung oder die FaBS-Unterstützung.
     
  • Die Geschwisterermäßigung für die Ferienfreizeiten wird weiterhin wie folgt gehandhabt:
     
    • r das erstgeborene Teilnehmerkind müssen 100 % des Teilnehmerentgeltes gezahlt werden
    • r das zweitgeborene Teilnehmerkind (1. Geschwisterkind) wird ein Preisnachlass von 50 % des Teilnehmerentgeltes gewährt
    • Alle weiteren Geschwisterkinder erhalten einen Nachlass von 100 % des Teilnehmerentgeltes
       
  • Um weiterhin Betreuungspersonal zu gewinnen und zu binden, ist eine Regelung für sogenannte „Betreuerkinder“ wichtig. Diese können jeweils von einem Betreuer bzw. einer Betreuerin kostenlos mitgenommen werden. Die Kosten werden aus dem Haushaltsansatz getragen. r die Sommerferienfreizeit wird diese Möglichkeit für bis zu 10 Betreuerkinder und für die Oster-, Herbst- und Winterfreizeit jeweils für ein Betreuerkind weiterhin vorgehalten.
     

Die Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen Betreuungskräfte wurden für die Sommerfreizeit auf 15,- € pro Tag erhöht. Für die Oster-, Herbst- und Winterfreizeit bleiben diese bei 8,50 € pro Tag
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


 

Auch im Jahr 2026 ist beabsichtigt, von Seiten des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie während der Schulferien Ferienfreizeiten durchzuführen.

 

Die Osterfreizeit 2026 findet weiterhin auf der ostfriesischen Insel Norderney statt. Gesundes Klima und neue Freizeitperspektiven stehen im Vordergrund der Braunschweiger Nordsee-Freizeit.

 

Die Sommerfreizeit I wird wie in jedem Jahr von der Sportjugend Braunschweig vom 11. Juli bis 25. Juli 2026 auf dem Kinder- und Jugendzeltplatz Lenste durchgeführt.

 

Bei der FaBS-Sommerfreizeit der Stadt Braunschweig vom 25. Juli bis 08. August 2026 werden erneut bis zu 250 Kinder die Möglichkeit nutzen, ihre Sommerferien bei Sport, Spiel und Spaß an der Ostsee zu verbringen. Hier bietet der städtische Kinder- und Jugendzeltplatz in Lenste den Kindern und Jugendlichen alle erdenklichen Möglichkeiten einer sinnvollen Freizeitgestaltung.

 

Die Herbstfreizeit 2026 sowie die Winterfreizeit 2026/2027 (mit je 38 Kindern) wird im Oktober bzw. Dezember/Januar im Schulland- und Jugendheim Haus Berlin in Braunlage/Hohegeiß stattfinden.

 

Einzelheiten zur Berechnung der Teilnahmeentgelte sind aus der Anlage ersichtlich.

 

Bei der Freizeit „Ferien, die schlauer machen“ handelt es sich um eine Sprachförderfreizeit, die sich speziell an Kinder der 3. und 4. Grundschulklassen richtet. Sie zielt darauf ab, die Sprachkompetenz der Kinder in der Sprache Deutsch zu fördern. Die Freizeit wird von der Richard-Borek-Stiftung finanziell unterstützt und kann deshalb den sehr niedrigen Teilnehmendenbeitrag ermöglichen. Aus diesem Grund werden keine weiteren Ermäßigungen für die Freizeit gewährt.

 

Die Geschwisterermäßigung erweist sich immer wieder als voller Erfolg. Kinderreiche Familien aus Braunschweig kommen so in den Genuss preiswerter Ferien für ihre Kinder. Die weiteren Ermäßigungsmöglichkeiten für Braunschweig-Pass-Besitzer erleichtern Kindern aus einkommensschwachen Familien ebenfalls die Teilnahme an diesen Ferienmaßnahmen.

 

Die entsprechenden Ausgaben und Einnahmen sind im Haushaltsplanentwurf 2026 unter dem PSP: 1.36.3620.01.15 veranschlagt und stehen 2026 zur Verfügung.

 

 

 

Gemäß § 5 Abs. 3 der Satzung für den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie der Stadt Braunschweig beschließt der Rat insbesondere über die Festlegung und Anpassung von Entgelten oder Gebühren für Leistungen der Jugendhilfe. Die Durchführung von Ferienfreizeiten gehört gemäß §§ 2 und 11 des Sozialgesetzbuches VIII zu den Leistungen der Jugendhilfe.


 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise