Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 26-28174

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung gemäß den Anlagen Nr. 6 und Nr. 7 zu behandeln.
  2. Der Bebauungsplan (mit örtlicher Bauvorschrift) „Bahnhaltepunkt Bienrode“, BI 41 wird in der während der Sitzung ausgehängten Fassung gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.
  3. Die zugehörige Begründung wird beschlossen.
  4. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Bahnhaltepunkt Bienrode“, BI 41 vom 13.02.2024 wird für die in Anlage Nr. 9 dargestellten Flächen aufgehoben.

 

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Sachverhalt


Beschlusskompetenz

 

Die Zuständigkeit des Rates für den Satzungsbeschluss ergibt sich aus § 58 (2) Nr. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG).

 

Aufstellungsbeschluss und Planungsziel

 

In seiner Sitzung am 13.02.2024 hat der Verwaltungsausschuss die Aufstellung dieses Bebauungsplanes beschlossen (Drs.-Nr. 23-22731).

 

Für eine nachhaltige Mobilitätsplanung ist unter Berücksichtigung der klima- und umweltpolitischen Erfordernisse der ÖPNV zielorientiert auszubauen. Hierfür müssen Anreize geschaffen werden, damit öffentliche Verkehrsmittel für einen möglichst großen Teil der Stadtgesellschaft attraktiv sind und viel genutzt werden.

 

Der neue Bahnhaltepunkt im Norden Braunschweigs bietet dem Wohnort Bienrode und der örtlichen Wirtschaft neue Perspektiven. Zum einen werden die Bewohnerinnen und Bewohner von Bienrode und umliegenden Ortslagen eine zentral gelegene Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr mit direkten Umsteigemöglichkeiten zum Fernverkehr bekommen. Zum anderen wird mit der Station die Verkehrsanbindung für am Braunschweiger Flughafen und dem Gewerbegebiet nördlich der Autobahn A2 ansässige Forschungseinrichtungen und Unternehmen verbessert.

 

Die städtische Planung greift die Planungen der Bahn zum Haltepunkt auf. Im Rahmen einer integrierten und attraktiven Umfeldplanung ist vorgesehen, den Haltepunkt Bienrode zu einer Mobilitätsstation auszubauen. Es sind sowohl Abstellanlagen für den Radverkehr als auch Stellplätze für den Kfz-Verkehr geplant. Ebenfalls sollen Taxistände und ein Kiss&Ride Parkplatz realisiert werden. Die Planung berücksichtigt neue Anforderungen und Aspekte der blau-grünen Infrastruktur. So sieht das zum Bebauungsplan erarbeitete Entwässerungskonzept neben der Ableitung des Niederschlagswassers über Straßenabläufe in den bereits vorhandenen Regenwasserkanal auch eine dezentrale oberflächennahe Versickerung in Mulden vor, die dem Schwammstadt-Prinzip entspricht und zur Entlastung des Regenwasserkanals beiträgt.


Die Haupterschließung des neuen Verknüpfungspunktes erfolgt über die Forststraße. Eine Anknüpfung an die Gerhard-Borchers-Straße erfolgt auf Höhe des bestehenden Wendehammers. Für eine Realisierung des Verknüpfungspunktes werden Teilflächen des benachbarten Gewerbebetriebes benötigt. Zu dem geänderten Grundstückszuschnitt besteht Einvernehmen zwischen der Eigentümerin und der Verwaltung.

 

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB, (der Gemeinden gemäß § 2 (2) BauGB) und sonstiger Stellen

 

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB aufgestellt.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB wurde in der Zeit vom 20.12.2024 bis 31.01.2025 durchgeführt.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und sonstiger Stellen wurde in der Zeit vom 26.05.2025 bis 30.06.2025 durchgeführt.

 

Eingegangen sind verschiedene Hinweise und Anregungen bzgl. der angrenzenden Bahnanlagen, der leitungsgebundenen Ver- und Entsorgung bzw. der vorhandenen Leitungen, des Umgangs mit Niederschlagswasser und Starkregen, sowie ökologischer und grünordnerischer Fragen.

 

Zum Zeitpunkt dieser Beteiligung lagen zu verschiedenen Belangen noch keine abschließenden gutachterlichen bzw. fachplanerischen Ergebnisse vor, sodass die Planungen im Weiteren abgestimmt und detailliert wurden. So wurde die Planung unter anderem um eine Grünfläche (Grünfläche 3) zur Rückhaltung von Niederschlagswasser und um eine Straßenverkehrsfläche Richtung Süden für den perspektivischen Ausbau des Radweges bis zum Kreisel erweitert.

 

Erneute Beteiligung der Behörden gemäß § 4a (3) BauGB

 

Diese Beteiligung wurde nach zwischenzeitlich erfolgter weiterer Ausplanung und Vorlage verschiedener gutachterlicher bzw. fachplanerischer Ergebnisse in der Zeit vom 27.10.2025 bis 01.12.2025 durchgeführt.

 

Die Stellungnahmen sind in der Anlage Nr. 8 aufgeführt und mit einer Stellungnahme und einem Vorschlag der Verwaltung versehen.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB

 

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB aufgestellt.

 

Eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wurde in der Zeit vom 10.03.2025 bis 28.03.2025 durchgeführt. Stellungnahmen sind in diesem Zuge nicht eingegangen.

 

Am 28.10.2025 wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB vom Verwaltungsausschuss beschlossen und in der Zeit vom 06.11.2025 bis 08.12.2025 durchgeführt. Im Rahmen dieser Beteiligung sind Stellungnahmen u. a. zu den Aspekten Verkehr, Entwässerung und Natur-/ Artenschutz, Lärm und Klimaökologie eingegangen.

 

Aus den Stellungnahmen sind keine Umstände hervorgegangen, die eine grundlegende Änderung der Festsetzungen erforderlich gemacht hätten.

 

Die Stellungnahmen sind in der Anlage Nr. 7 aufgeführt und mit einer Stellungnahme und einem Vorschlag der Verwaltung versehen.

 

Nach Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB wurden klarstellende und konkretisierende Ergänzungen sowie redaktionelle Änderungen des Begründungstextes insbesondere zu den Aspekten Immissionsschutz, Boden, Kampfmittel und Artenschutz sowie Kosten bzw. Rückzahlung von Fördermitteln vorgenommen. Andere Belange bzw. Belange Dritter werden durch die Änderungen nicht berührt, sodass eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB nicht erforderlich ist.

 

Aufhebung von verbliebenen Restflächen des Aufstellungsbeschlusses

 

Der Aufstellungsbeschluss umfasst auch Flächen, die im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan nicht mehr benötigt werden. Die Verwaltung schlägt vor, den Aufstellungsbeschluss für diese Flächen, wie in Anlage Nr. 8 dargestellt, aufzuheben und somit das Plankataster zu bereinigen.

 

Empfehlung

 

Die Verwaltung empfiehlt, die in den Anlagen Nr. 6, Nr. 7 und Nr. 8 aufgeführten Stellungnahmen den Vorschlägen der Verwaltung entsprechend zu behandeln und den Bebauungsplan „Bahnhaltepunkt Bienrode“, BI 41, als Satzung sowie die Begründung zu beschließen.

 

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