Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 26-28161

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das Kinder- und Jugendzentrum B 58 ist seit Jahren in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand und soll daher komplett neu gebaut werden. In der Vergangenheit wurden innerhalb der Stadtverwaltung bereits umfangreiche Vorarbeiten geleistet, darunter Beteiligungsverfahren mit Nutzer*innen sowie fachbereichsübergreifende Workshops zur Erarbeitung eines Raumkonzepts.

Im aktuellen Doppelhaushalt 2025 / 2026 sind für das Jahr 2026 100.000 Euro als Planungsmittel (für die Vergabe von Vorplanungsleistungen an Dritte) für das Projekt „Jugendzentrum B 58 / Neubau“ eingestellt (3E.210036 „JZ B 58 / Vorplanung Neubau“). Diese Mittel lassen erwarten, dass konkrete Planungsschritte vorbereitet oder bereits eingeleitet wurden.

Bislang liegen jedoch weder dem Jugendhilfeausschuss noch der Öffentlichkeit Informationen darüber vor, ob und in welchem Umfang mit der Vorhabenplanung begonnen wurde bzw. welche nächsten Schritte vorgesehen sind.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Welchen aktuellen Sachstand hat die Vorhabenplanung für den Neubau des Kinder- und Jugendzentrums B 58 auf Grundlage der im Doppelhaushalt 2025 / 2026 für 2026 veranschlagten 100.000 Euro Planungsmittel?

2. Welche konkreten Planungsschritte wurden seit Beschluss dieses Doppelhaushalts eingeleitet oder sind für das Jahr 2026 vorgesehen?

3. Wann ist aus Sicht der Verwaltung mit ersten belastbaren Planungsergebnissen (z. B. Vorentwurf, Kostenrahmen, Zeitplan) zu rechnen bzw. wann sollen diese den politischen Gremien vorgestellt werden? 

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Erläuterungen und Hinweise