Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 26-28193-01

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Sachverhalt

Zu der Anfrage 26-28193 der BIBS im Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 322 Nördliche Schunter-/Okeraue vom 27. Januar 2026 nimmt die Verwaltung in Abstimmung mit der VLG und der BSVG wie folgt Stellung:

Der bedarfsgerechte und angemessene Einsatz der Fahrzeuge wird durch das betreibende Verkehrsunternehmen eigenverantwortlich ermittelt und festgelegt. Maßnahmen bei unzureichender Beförderungskapazität sind vom Verkehrsunternehmen zu definieren und umzusetzen. Ebenso obliegt dem Verkehrsunternehmen eine vorausschauende Anpassung des Fahrzeugeinsatzes, beispielsweise bei absehbar erhöhtem Fahrgastaufkommen im Zusammenhang mit größeren Veranstaltungen, etwa bei Fußballspielen.

Das verkehrliche Konzept ist in der Vorlage DS 20-14647 „ÖPNV-Konzept im Raum Wenden, Thune, Harxbüttel, Schwülper“ beschrieben und weiterhin gültig.

Laut VLG werden die Kapazitäten der einzelnen Buslinien und Fahrten grundsätzlich an der regelmäßig zu erwartenden Nachfrage ausgerichtet. Bei der Linie 112 (Wenden – Thune – Vordorf – Adenbüttel) handelt es sich außerhalb der Hauptverkehrszeiten mit Schülerverkehr um eine schwach nachgefragte Linie. Entsprechend kommen in den Nebenverkehrszeiten, unter anderem samstags, Kleinbusse mit einer maximalen Kapazität von acht Fahrgästen zum Einsatz, die im Stundentakt verkehren.

Der innerstädtische Abschnitt zwischen Wenden und Thune wird ergänzend durch die von der BSVG betriebene Buslinie 434 im Stundentakt bedient. Durch die Überlagerung beider Linien ergibt sich auf diesem Abschnitt ein 30-Minuten-Takt. Bei einer Überbelegung der Linie 112 besteht für Fahrgäste im innerstädtischen Bereich die Möglichkeit, auf die Linie 434 auszuweichen. Die Wartezeit für Fahrgäste beträgt in diesem Fall maximal 30 Minuten.

Die beobachtete Überbesetzung der Linie 112 ist mit hoher Wahrscheinlichkeit auf ein weihnachtsmarktbedingt erhöhtes Fahrgastaufkommen zurückzuführen. Üblicherweise ist das Fahrgastaufkommen auf dieser Linie in den Abendstunden gering.

In der Vergangenheit bestand tatsächlich die Regelung, dass im Falle einer Überbesetzung ein Taxi auf Kosten der VLG eingesetzt wurde. Die vertraglich an die VLG gebundenen Taxiunternehmen haben ihre Verfügbarkeit jedoch inzwischen auf die Tagesverkehrszeiten beschränkt, sodass in den Abendstunden keine entsprechenden Kapazitäten mehr zur Verfügung stehen.

Zudem zeigte sich bereits früher, dass Taxis aus dem Landkreis aufgrund der Anfahrtsentfernung im Durchschnitt 20 bis 30 Minuten benötigten. In vielen Fällen stand innerhalb dieses Zeitraums bereits die nachfolgende Fahrt der Linie 434 zur Verfügung, sodass ein zusätzlicher Taxi-Einsatz praktisch entbehrlich war.

Als Rückfallebene bei starker Auslastung besteht bei der VLG eine interne Regelung, wonach der Fahrer zunächst den Streckenabschnitt von Wenden bis Thune bedient und anschließend nach etwa fünf Minuten zur Ausgangshaltestelle Wenden Heideblick zurückkehrt, um dort weitere Fahrgäste aufzunehmen.

Die Verwaltung hat die VLG darum gebeten, intern zu prüfen, aus welchen Gründen diese Regelung im vorliegenden Fall nicht angewendet wurde. Die VLG hat dies zugesagt und wird die entsprechende Information an das Fahrpersonal nochmals nachdrücklich kommunizieren.

Darüber hinaus besteht immer die Möglichkeit einer frühzeitigen Anmeldung auch kleinerer Fahrgastgruppen bei den Verkehrsbetrieben. Wenn absehbar bzw. möglich, kann eine solche Anmeldung dabei unterstützen, situativ den Einsatz eines größeren Fahrzeugs besser zu planen.

 

 

 

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