Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 26-28183-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Schutz der Schunter in unserem Bezirk vor Verunreinigungen durch Schadstoffe sowie Ermittlung evtl. Verursacher
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beteiligt:
- 0660 Referat Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Hanusch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 322 Nördliche Schunter-/Okeraue
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zur Kenntnis
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27.01.2026
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Sachverhalt
Zur Anfrage der CDU/FDP-Gruppe im Stadtbezirksrat 322 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Unabhängig von der in der Begründung genannten Presseberichterstattung sind die Verwaltung und die Stadtentwässerung Braunschweig (SE|BS) in einem regelmäßigen Austausch, um künftige Verunreinigungen des Entwässerungsgrabens am Parnitzweg zu verhindern und die Ursache für die in der Vergangenheit festgestellten Verunreinigungen aufzuklären. Eine Verunreinigung der Schunter konnte bislang durch Maßnahmen der SE|BS verhindert werden.
Dies vorausgeschickt beantwortet die Verwaltung die Fragen wie folgt:
Zu 1:
Seit der Meldung der letzten Verunreinigung am 18.11.2025 kontrolliert die Untere Wasserbehörde etwa wöchentlich, ob es eine neuerliche Verunreinigung gibt. Witterungsbedingt gibt es Lücken in den Kontrollen.
Die Kontrollen erfolgen organoleptisch, das heißt, dass über Aussehen und Geruch geprüft wird, ob der Verdacht einer Belastung des Grabenwassers besteht. Die bisher beobachteten Verunreinigungen waren stets durch eine Trübung oder durch eine aufschwimmende Leichtphase bzw. einen Ölfilm zu erkennen.
Zu 2:
In der Schunter wurden bislang keine Schadstoffbelastungen festgestellt. Im Entwässerungsgraben am Parnitzweg wurden in der Vergangenheit absetzbare und abfiltrierbare Stoffe festgestellt. Zusätzlich gab es Verunreinigungen mit Mineralölkohlenwasserstoffen, die für die aufschwimmende Leichtphase bzw. den Ölfilm verantwortlich waren.
Zu 3:
Die bis Ende des Jahres 2024 in den Entwässerungsgraben am Parnitzweg eingetragenen absetzbaren und abfiltrierbaren Stoffe konnten einem Gewerbebetrieb, dem Betonwerk, zugeordnet werden. Auf Anordnung der Verwaltung wurden dort zwischenzeitlich zwei Sedimentationsanlagen in Betrieb genommen. Die Stellungnahme 25-27024-01, die von einer Anlage spricht, wird insoweit präzisiert. Die Einleitungen des Betriebs werden durch die SE|BS regelmäßig analytisch überwacht.
Auf dem Gelände eines weiteren Gewerbebetriebs wurde eine Bodenverunreinigung mit Heizöl erkannt und im Jahr 2016 beseitigt und anschließend die Grundstücksentwässerungsanlage ertüchtigt. Der Eintrag von Heizöl aus dem Boden in das Entwässerungssystem kann seitdem ausgeschlossen werden.
In Abstimmung mit der SE|BS werden kurzfristig weitere Entwässerungsanlagen kontrolliert, die im Bereich der ehemaligen Husaren-Kaserne vorhanden sind. Obwohl hier keine konkreten Hinweise auf Schadstoffeinträge vorliegen, soll hier die Kenntnislage der Stadt vervollständigt und eine Ursache möglichst ausgeschlossen werden. Hierzu werden Schächte kontrolliert und eine Kamerabefahrung vorgenommen, um nach Hinweisen auf einen zwischenzeitlichen Eintrag von Schadstoffen zu suchen.
Gleichermaßen wird geprüft, ob über die Entwässerung der Autobahn A2, deren Niederschlagswässer ganz überwiegend versickern, ein Schadstoffeintrag möglich ist. Bei künftigen Verunreinigungen des Grabens mit Mineralölkohlenwasserstoffen soll eine chemische Untersuchung erfolgen, um Hinweise auf eine Alterung der Stoffe zu erhalten, was wiederum der Identifizierung des Verursachers dienlich sein kann.
