Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 26-28191-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Anfrage der CDU/FDP-Gruppe im Stadtbezirksrat 322 vom 14.01.2026 beantwortet die Verwaltung wie folgt:

 

Die Verwaltung hat über den Sachstand bezüglich der Quartiersgaragen gegenüber dem APH berichtet (vgl. Ds-Nr. 25-26698, 25-26959-01) und dabei über das Spektrum der Möglichkeiten bei Bau und Betrieb der Quartiersgaragen berichtet. Die von der Strukturförderung Braunschweig erstellte Machbarkeitsstudie war dabei darauf ausgerichtet, die wesentlichen Parameter – auch hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit – zu bestimmen. 

 

Das Baugebiet Wenden-West 2. BA ist in seinen öffentlichen Räumen so ausgeplant, dass die zu erwartenden Abstellbedarfe nicht im Straßenraum erfolgen können. Soweit Abstellplätze benötigt werden, sieht die Verwaltung daher auf jeden Fall die Bedarfsdeckung in den Quartiersgaragen.

 

Die Verwaltung sieht eine erfolgversprechende Abwicklung in der Kombination der Erstellung und Trägerschaft der Quartiersgaragen mit einem ergänzenden Engagement im Gebiet. Dies kann neben einem größeren Bauherrn auch eine gewerbliche Nutzung im Gebiet sein, für die weiterhin eine Stellplatzpflicht nach NBauO besteht. Die derzeit geführten Gespräche und Beispiele aus anderen Kommunen zeigen, dass Bau und Betrieb von Quartiersgaragen tragfähig abgewickelt werden können. 

 

Vor diesem Hintergrund beantwortet die Verwaltung die Fragen wie folgt:

 

Zu 1.

In dem in der Drucksache 25-26698 aufgeführten Spektrum reichen die Beispiele von reinen Investitionsobjekten der Bauherren bis zur vollständigen Trägerschaft durch die Kommune. Die Verwaltung geht weiterhin davon aus, dass eine entsprechende Lösung durch einen Dritten gefunden wird. Diesem stehen dazu die Mobilitätsbeiträge, die in Form eines Zuschusses von den Bauherren im Gebiet erhoben werden, für die Herstellung zur Verfügung. Die Quartiersgaragen sollen über eine Konzeptvergabe an den Markt gebracht werden. Inwieweit dabei eine Kombination mit anderen bebaubaren Grundstücken erfolgt, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht entschieden. 

 

 

Zu 2.

Eigene Investitionsplanungen werden derzeit nicht angestellt.

 


 

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