Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 26-28252
Grunddaten
- Betreff:
-
Umbesetzung im Verwaltungsausschuss und in den Ausschüssen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beteiligt:
- DEZERNAT I - Dezernat des Oberbürgermeisters; 0300 Rechtsreferat; 0130 Referat Kommunikation
- Verantwortlich:
- Dr. Kornblum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Braunschweig
|
Entscheidung
|
|
|
|
10.02.2026
|
Beschlussvorschlag
- Verwaltungsausschuss
Ratsherr Robert Glogowski wird als stellvertretendes Mitglied mit beratender Stimme (Grundmandat gemäß § 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG) im Verwaltungsausschuss bestimmt.
- Grundmandat gemäß § 71 Abs. 4 Satz 3 NKomVG
Das bisherige Grundmandat des Ratsherrn Robert Glogowski gemäß § 71 Abs. 4 Satz 3 NKomVG im Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung besteht nicht mehr.
- Umbesetzung in Ausschüssen
Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung
Ratsherr Robert Glogowski wird als stellvertretendes Mitglied mit beratender Stimme (Grundmandat gemäß § 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG) im Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung benannt.
Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
- Ratsherr Felix Langer wird anstelle von Ratsfrau Bianca Braunschweig als Mitglied im Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung benannt.
- Anstelle von Ratsfrau Sabine Bartsch wird Ratsherr Robert Glogowski als Mitglied mit beratender Stimme (Grundmandat gemäß § 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG) im Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung benannt.
- Ratsfrau Sabine Bartsch wird als stellvertretendes Mitglied mit beratender Stimme (Grundmandat gemäß § 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG) im Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung benannt.
Ausschuss für Kultur und Wissenschaft
- Anstelle von Ratsfrau Silke Arning wird Ratsherr Robert Glogowski als Mitglied mit beratender Stimme (Grundmandat gemäß § 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG) im Ausschuss für Kultur und Wissenschaft benannt.
- Ratsfrau Silke Arning wird als stellvertretendes Mitglied mit beratender Stimme (Grundmandat gemäß § 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG) im Ausschuss für Kultur und Wissenschaft benannt.
Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
Ratsherr Robert Glogowski wird als stellvertretendes Mitglied mit beratender Stimme (Grundmandat gemäß § 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG) im Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben benannt.
Ausschuss für Planung und Hochbau
- Anstelle von Ratsfrau Silke Arning wird Ratsherr Robert Glogowski als Mitglied mit beratender Stimme (Grundmandat gemäß § 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG) im Ausschuss für Planung und Hochbau benannt.
- Ratsfrau Silke Arning wird als stellvertretendes Mitglied mit beratender Stimme (Grundmandat gemäß § 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG) im Ausschuss für Planung und Hochbau benannt.
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Ausschuss für Vielfalt und Integration
Ratsherr Robert Glogowski wird als stellvertretendes Mitglied mit beratender Stimme (Grundmandat gemäß § 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG) im Ausschuss für Vielfalt und Integration benannt.
Jugendhilfeausschuss
Anstelle von Frau Astrid Kasper wird Ratsherr Robert Glogowski als stellvertretendes Mitglied mit beratender Stimme (Grundmandat nach § 3 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Braunschweig i.V.m. § 73 und § 71 NKomVG) im Jugendhilfeausschuss benannt.
Sportausschuss
Ratsherr Robert Glogowski wird als stellvertretendes Mitglied mit beratender Stimme (Grundmandat gemäß § 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG) im Sportausschuss benannt.
Umwelt- und Grünflächenausschuss
Ratsherr Robert Glogowski wird als stellvertretendes Mitglied mit beratender Stimme (Grundmandat gemäß § 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG) im Umwelt- und Grünflächenausschuss benannt.
Wirtschaftsausschuss
- Ratsfrau Bianca Braunschweig wird anstelle von Ratsherrn Felix Langer als Mitglied im Wirtschaftsausschuss benannt.
- Ratsherr Felix Langer wird anstelle von Ratsfrau Bianca Braunschweig als Stellvertreter im Wirtschaftsausschuss benannt.
- Anstelle von Ratsfrau Sabine Bartsch wird Ratsherr Robert Glogowski als Mitglied mit beratender Stimme (Grundmandat gemäß § 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG) im Wirtschaftsausschuss benannt.
- Ratsfrau Sabine Bartsch wird als stellvertretendes Mitglied mit beratender Stimme (Grundmandat gemäß § 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG) im Wirtschaftsausschuss benannt.
Sachverhalt
Gemäß § 71 Abs. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 16. November 2021 die Besetzung des Verwaltungsausschusses und der Ausschüsse durch Beschluss festgestellt.
Entsprechend der Mitteilung an den Oberbürgermeister vom 7. Januar 2026 hat sich die Gruppe BIBS/Robert Glogowski im Rat der Stadt neu gebildet und besteht seitdem aus den Ratsmitglieder Silke Arning, Sabine Bartsch (bisher BIBS-Fraktion) sowie Robert Glogowski (bisher fraktions-/gruppenloses Ratsmitglied); siehe auch Drs.-Nr. 26-28170. An dem Stärkeverhältnis der Fraktionen und Gruppen sowie der sich daraus ergebenden Sitzverteilung im Verwaltungsausschuss und in den Ausschüssen treten durch die Bildung der neuen Gruppe keine Veränderungen ein.
Zu 1.:
Fraktionen und Gruppen, auf die bei der Sitzverteilung nach § 75 Abs. 1 i.V.m. § 71 Abs. 2 und 3 NKomVG kein Sitz im Verwaltungsausschuss entfallen ist, sind nach § 75 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 71 Abs. 4 Sätze 1 und 2 NKomVG berechtigt, ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme (Grundmandat) in den Verwaltungsausschuss zu entsenden, sofern nicht ein Mitglied dieser Fraktion oder Gruppe bereits stimmberechtigtes Mitglied des Verwaltungsausschusses ist.
Gemäß § 75 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. Satz 1 NKomVG ist für die Mitglieder des Verwaltungsausschusses jeweils eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu bestimmen; dies gilt auch für die Mitglieder nach § 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG. Ist eine Fraktion oder Gruppe nur durch ein Mitglied im Verwaltungsausschuss vertreten, kann sie nach § 75 Abs. 1 Satz 5 NKomVG eine zweite Stellvertreterin oder einen zweiten Stellvertreter bestimmen. Dabei vertreten sich Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die von derselben Fraktion oder Gruppe benannt worden sind, gemäß § 75 Abs. 1 Satz 4 NKomVG untereinander.
Die neu gebildete Gruppe BIBS/Robert Glogowski besteht aus 3 Ratsmitgliedern, so dass gemäß § 75 Abs. 1 Satz 5 NKomVG eine zweite Stellvertretung bestimmt werden kann. Mit Nachricht vom 7. Januar 2026 wurde dafür Ratsherr Robert Glogowski benannt.
Zu 2.:
Gemäß § 71 Abs. 4 Satz 3 NKomVG können Ratsfrauen und Ratsherren, die keiner Fraktion oder Gruppe angehören, verlangen, in einem Ausschuss ihrer Wahl beratendes Mitglied zu werden (Grundmandat nach § 71 Abs. 4 Satz 3 NKomVG), wenn sie nicht bereits stimmberechtigtes Mitglied eines Ausschusses sind.
Als Mitglied der Gruppe BIBS/Robert Glogowski ist Ratsherr Robert Glogowski nicht mehr fraktions- bzw. gruppenlos, so dass sein Anspruch auf das bisherige Grundmandat gemäß § 71 Abs. 4 Satz 3 NKomVG im Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung nicht mehr besteht.
Zu 3.:
Fraktionen und Gruppen, auf die bei der Sitzverteilung der Ausschüsse nach § 71 Abs. 2 und 3 NKomVG kein Sitz im Ausschuss entfallen ist, sind nach § 71 Abs. 4 Sätze 1 und 2 NKomVG berechtigt, ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme (Grundmandat) in den Ausschuss zu entsenden, sofern nicht ein Mitglied dieser Fraktion oder Gruppe bereits stimmberechtigtes Mitglied des Ausschusses ist.
Gemäß § 71 Abs. 9 Satz 3 Nr. 1 NKomVG können Fraktionen und Gruppen Mitglieder in Ausschüssen, die sie benannt haben, abberufen und durch andere Ausschussmitglieder ersetzen.
Gemäß § 51 GO sind für Ratsmitglieder in Ausschüssen mit Beschlussrechten nach § 6 der Hauptsatzung Stellvertreterinnen und Stellvertreter zu bestimmen. Ist eine Fraktion oder Gruppe nur mit einem Mitglied im Ausschuss vertreten, so kann sie eine zweite Stellvertreterin oder einen zweiten Stellvertreter bestimmen (§ 76 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 75 Abs. 1 Sätze 3 bis 5 NKomVG und § 45 GO). Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die von derselben Fraktion oder Gruppe benannt worden sind, vertreten sich untereinander.
Für den Jugendhilfeausschuss als Ausschuss nach besonderen Rechtsvorschriften finden gemäß § 73 NKomVG die Regelungen des § 71 NKomVG insoweit Anwendung, als die besonderen Rechtsvorschriften, insbesondere die Satzung für das Jugendamt der Stadt Braunschweig, sowie die Geschäftsordnung (GO) über § 57 GO keine eigenen Regelungen treffen.
Nach § 2 Abs. 1 lit. a) der Satzung für das Jugendamt der Stadt Braunschweig gehören dem Jugendhilfeausschuss als stimmberechtigte Mitglieder u. a. 9 Mitglieder des Rates oder vom Rat gewählte Frauen und Männer an, die in der Jugendhilfe erfahren sind. Nach § 3 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 2 der Satzung sind Fraktionen und Gruppen, auf die bei der Verteilung der Sitze nach § 2 Abs. 1 lit. a) kein Sitz entfallen ist, berechtigt, je ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme in den Jugendhilfeausschuss zu entsenden (Grundmandat nach § 3 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Braunschweig i.V.m. § 73 und § 71 NKomVG). Für jedes beratende Mitglied kann eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter benannt werden. Die beratenden Mitglieder werden nach § 3 Abs. 4 der Satzung vom Rat durch Beschluss bestimmt.
Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN hat mit Nachricht vom 17. Dezember 2025 mitgeteilt, dass sie künftig anstelle von Ratsfrau Bianca Braunschweig Ratsherrn Felix Langer in den Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung entsenden möchte. Zudem wurde Ratsfrau Bianca Braunschweig anstelle von Ratsherrn Felix Langer als Mitglied im Wirtschaftsausschuss benannt, während Ratsherr Felix Langer anstelle von Ratsfrau Bianca Braunschweig als Stellvertreter in den Wirtschaftsausschuss entsandt werden soll.
Die neu gebildete Gruppe BIBS/Robert Glogowski hat die im Beschlusstext genannten, ihre Gruppe betreffenden Änderungen in der Besetzung der Ausschüsse in ihrer Mitteilung an den Oberbürgermeister am 7. Januar 2026 erklärt.
Die Umbesetzungen im Verwaltungsausschuss und in den Ausschüssen sowie den Entfall des Grundmandats gemäß § 71 Abs. 4 Satz 3 NKomVG im Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung stellt der Rat gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG durch Beschluss fest.
Die personellen Änderungen werden mit diesem Beschluss festgestellt.
