Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 26-28205-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Gestiegene Herausforderungen, gestiegene Kosten - wie kann die Arbeit von Braunschweigs Kleingartenvereinen unterstützt werden?
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün
- Verantwortlich:
- Hanusch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umwelt- und Grünflächenausschuss
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zur Kenntnis
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30.01.2026
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Sachverhalt
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 16.01.2025 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Der Verwaltung stehen laut aktuellem Haushalt 2026 insgesamt rund 62 T€ für das Kleingartenwesen zur Verfügung. Hiervon werden vorrangig Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit im Bereich der insgesamt 87 ganz oder teilweise auf städtischen Flächen ansässigen Kleingartenvereine finanziert.
Bei den Maßnahmen des Kleingartenwesens handelt es sich um weitestgehend freiwillige Leistungen der Stadt welche aufgrund der zweifellos hohen Bedeutung der Kleingartenvereine für die Stadtgesellschaft und den Umwelt- und Klimaschutz durchgeführt werden, neben den Pflichtaufgaben des Fachbereichs Stadtgrün, etwa zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit z.B. in den Grün- und Parkanlagen oder auf Kinderspielplätzen.
Ein Teil der von der Stadt freiwillig übernommenen finanziellen Leistungen ist nach den bestehenden Pachtverträgen mit dem Landesverband Braunschweig der Gartenfreunde e.V. durch den Landesverband zu erbringen. Er wird dafür auch mit Mitteln ausgestattet: Der Landesverband erhält als Entgelt für die Verwaltung der städtischen Kleingartenanlagen jährlich einen Anteil von 13 % der Pacht, welche die Stadt aus der Bereitstellung Ihrer eigenen Flächen für die Kleingartenvereine erhält.
Dies vorweggeschickt, beantwortet die Verwaltung die Fragen wie folgt:
Zu 1.
Im Falle bestehender Sicherheitsrisiken hinsichtlich der Verkehrssicherheit von Wegen, Rahmengrün oder baulichen Anlagen auf den Kleingartenflächen stehen die Mittel in Höhe von rund 62 T€ zur Verfügung. Sofern diese finanziellen Mittel nicht auskömmlich sind, wäre die Finanzierung notwendiger Maßnahmen über eine über- bzw. außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln zu prüfen, um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.
Aktuell sind solche Fälle hinsichtlich bestehender Behelfswohnheime aber nicht bekannt. Es gibt Behelfswohnheime, die leer stehen, aber kein Sicherheitsrisiko darstellen. Hier besteht kein akuter Handlungsbedarf. Vielmehr wird zurzeit geprüft, ob diese Behelfswohnheime bis auf weiteres wieder zur Nutzung als Gartenlauben freigegeben werden können.
Unabhängig davon steht die Verwaltung zur fachlichen Unterstützung und Beratung zur Verfügung.
Zu 2.
Die Verwaltung hat eine Bewertungsmatrix für alle Kleingartenvereine auf städtischen Flächen erstellt, in der Wege, Zäune etc. nach ihrem Zustand bewertet wurden und entsprechende Prioritäten für mögliche Sanierungs- und Verkehrssicherungsmaßnahmen festgelegt worden sind. Diese Matrix kann weiterhin verwendet werden und liegt auch dem Landesverband vor.
Zu 3.
Die Verwaltung ist wie bisher bei der Pflege des Rahmengrüns stets unterstützend tätig
Vereinbart wurde mit Landesverband und Vereinen, dass einfachere Pflegemaßnahmen von den Vereinen selbst durchgeführt werden, ggf. nach fachlicher Beratung durch den Landesverband oder die Verwaltung. Die Verwaltung stellt bei Bedarf Container für den Grünschnitt zur Verfügung.
Auch anspruchsvollere Pflegemaßnahmen am Rahmengrün, wie beispielsweise Baumpflegearbeiten, für die die Vereine nicht über das erforderliche technische Equipment verfügen, werden nach wie vor durch die Verwaltung durchgeführt.
