Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 26-28149-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Braunschweigs Sicherheit stärken
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 32 Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit
- Beteiligt:
- 01 Büro des Oberbürgermeisters; 0150 Gleichstellungsreferat; 20 Fachbereich Finanzen; 0130 Referat Kommunikation; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Dr. Pollmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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10.02.2026
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Sachverhalt
Zum Antrag der CDU-Fraktion vom 08.01.2026 (26-28149) wird wie folgt Stellung genommen:
Braunschweig gehört zu den sichersten Großstädten in Norddeutschland. Legt man die polizeiliche Kriminalitätsstatistik (PKS) zugrunde, werden in anderen Großstädten deutlich mehr Straftaten begangen. Darunter sind auch die im Antrag genannten Städte Hannover, Dortmund und Mannheim. Die in der PKS 2024 ausgewiesene Häufigkeitszahl (Straftaten pro 100.000 Einwohner) liegt in Braunschweig bei ca. 8.400, in Mannheim bei ca. 10.000 in Dortmund bei ca. 12.300, und in Hannover bei ca. 13.200.
Nichtsdestoweniger gilt es auch in Braunschweig der Kriminalität entschieden entgegenzutreten und die Maßnahmen der Prävention weiter auszubauen. Insbesondere gilt es die gefühlte Sicherheit mit in die Analyse aufzunehmen. Diese entsteht nicht allein durch die Abwesenheit von Kriminalität, sondern wird auch beeinflusst durch beispielsweise sichtbare Ordnung, eine robuste staatliche Präsenz im Alltag und das Vertrauen in funktionierende Strukturen der Gefahrenabwehr und Prävention.
Weil die Bürgerinnen und Bürger, die Stadtverwaltung und die Polizei ihre Stadt gut kennen, sind dafür nicht in erster Linie neue Studien, Prüfaufträge und Konzepte erforderlich, sondern konkrete Maßnahmen dort, wo diese zielführend und angemessen sind. Tatsächliche Sicherheit und das subjektive Sicherheitsgefühl sind Teil der Lebensqualität, die Braunschweig gerade im Vergleich zu anderen Großstädten auszeichnet.
Sicherheitsbefragung
Zuletzt hat die Bürgerumfrage 2023 verdeutlicht, „dass das Sicherheitsgefühl der Braunschweiger Bürgerinnen und Bürger überwiegend hoch ist, nach Einbruch der Dunkelheit, insbesondere an öffentlichen Orten wie der Innenstadt, Haltestellen, Parkhäusern und in Parks, jedoch merklich abnimmt. Nur in den privaten Bereichen, wie dem Wohnumfeld und der eigenen Wohnung, bleibt das Sicherheitsgefühl auch nach Einbruch der Dunkelheit weitestgehend erhalten.“
Dieses Ergebnis deckt sich mit der allgemeinen Lebenserfahrung. Es ist – insbesondere mit einem Blick auf die Ergebnisse der Befragungen in Mannheim – nicht zu erwarten, dass eine mit hohem Aufwand erstellte, wissenschaftliche begleitete Befragung zu Ergebnissen führt, die einen gesteigerten Nutzen für die Umsetzung praktischer Maßnahmen hätten.
Die Bürgerinnen und Bürger sind Experteninnen und Experten für ihr Lebensumfeld und können Orte, die als „Angsträume“ empfunden werden, bereits jetzt bei der Stadtverwaltung jederzeit melden. Dafür bietet sich das städtische Ideen- und Beschwerdemanagement an, ferner das bekannte Online-Beteiligungsportal „Mitreden“.
Polizei und Verwaltung stehen zudem bereits in einem engen Austausch, u.a. um auf Grundlage der bereits vorliegenden Facherkenntnisse Orte im Braunschweiger Stadtgebiet herauszuarbeiten, an denen das Sicherheitsgefühl im besonderen Maße weiter erhöht werden soll („Helle Orte“). Dafür ist vorgesehen, die als problematisch empfundenen Orte intensiv und interdisziplinär zu betrachten.
Waffenverbotszone
Für die Einrichtung einer Waffenverbotszone sind die tatsächlichen Erkenntnisse maßgeblich. Die bestehende Verbotszone mit ihrem Geltungsbereich wurde im November 2024 auf Grundlage der Kriminalitätsbelastung in den Jahren 2022 und 2023 beschlossen. Unter Einbeziehung der Daten aus 2024 und 2025 werden die bisherigen Erfahrungen auszuwerten sein. Hierzu stehen Stadtverwaltung und Polizei im ständigen Austausch. Die Beobachtung der Sicherheitslage und die Wirksamkeit getroffener Maßnahmen sowie die Prüfung etwaiger Ausweitungen von Maßnahmen ist eine Daueraufgabe.
Dieser bewährte und kontinuierliche Austausch mit der Polizei erfolgt weiterhin auch vor dem Hintergrund der Veröffentlichung von künftigen Kriminalitätsstatistiken. Die Verwaltung wird sodann mit der Polizei abgestimmte und lageentsprechende Vorschläge den Gremien zur Beschlussfassung vorlegen, welche in einer angemessenen Verhältnismäßigkeit zu den einzelnen Situationen stehen. Es ist und bleibt jedoch die Aufgabe der Polizei, die Waffenverbotszonen zu kontrollieren ggf. Verstöße zu verfolgen.
Einen entscheidenden Beitrag zu Erhöhung der Sicherheit wird der Ausbau der Videoüberwachung leisten. Am Bohlweg konnte durch die Stadtwache und das Alkoholverbot bereits eine Entspannung der Lage bewirkt werden. Nach 2022 sind die polizeilichen Einsätze und die Straftaten um über 40 Prozent zurückgegangen.
Sicherheit BSVG
Nach Auskunft der BSVG wurde im Jahr 2025 über die Leitstelle 23-mal die Polizei verständigt, um auf Konflikte zwischen Fahrgästen und dem Personal oder zwischen Fahrgästen untereinander zu reagieren. Insgesamt wurden der Leitstelle 73 Vorfälle gemeldet. In 42 Fällen wurde die Polizei ohne jegliche Angriffe hinzugezogen, um Schläfer und Betrunkene aus Stadtbahnen oder Haltestellen zu verweisen.
Aus Sicht der BSVG sind sämtliche Vorfälle bedauerlich, sie geschehen jedoch über das ganze Jahr verteilt und im gesamten Stadtbahnnetz, so dass eine Vermeidung durch die Präsenz von Sicherheitspersonal nicht erreicht werden könne. Die Fallzahlen sind aus Sicht der BSVG für eine Großstadt mit 253.000 Einwohnern im Vergleich zu Städten wie Berlin, Hamburg, München und Hannover, welche einen Sicherheitsdienst für den ÖPNV betreiben, sehr gering. Objektiv sei in Braunschweig die Sicherheitslage im ÖPNV gut
Vor diesem Hintergrund ist aus Sicht der BSVG der Einsatz von Sicherheitskräften also objektiv nicht geboten. Wolle man dennoch das subjektive Sicherheitsgefühl im ÖPNV durch Präsenz erhöhen, sei für die Maßnahme „Einsatz von Sicherheitsfachkräften nachts an den Wochenenden im Bereich Rathaus/Hauptbahnhof“ ein Zusatzaufwand von 95.000 Euro Jahr anzusetzen, der letztlich über den Verlustausgleich den städtischen Haushalt belasten würde.
Die Verwaltung teilt die Auffassung der BSVG.
Sicherheitsbegehungen
Die Mitarbeitenden der Stadt sind täglich in vielfältigen Funktionen auf den Straßen der Stadt unterwegs. Fachübergreifende gemeinsame Vor-Ort-Termine sind sinnvoll, um Missstände zu erkennen, zu dokumentieren und Maßnahmen zu entwickeln. Dazu gibt es unterschiedliche Formate. Meist sind die Begehungen verwaltungsintern und anlassbezogen, zum Teil werden sie regelmäßig von Dritten wie dem AAI organisiert. Auch die Gleichstellungsbeauftrage hat in der Vergangenheit zu Stadtrundgänge eingeladen, bei denen insbesondere die Belange von Frauen im Mittelpunkt standen. Diese Schritte werden fortführend intensiviert und können beispielsweise durch die Teilnahme weiterer Akteure noch weiter verbessert werden.
Vor diesem Hintergrund kommt die Verwaltung zur Einschätzung, bei der Erkenntnisgewinnung bereits gut aufgestellt zu sein.
Stärkung ZOD
Die bewährte Aufgabenverteilung mit der Polizei soll beibehalten werden. Beim ZOD sollen auch in Zukunft Verwaltungsmitarbeitende zum Einsatz kommen, die sich mit ihrer Ausbildung nach dem Einsatz beim ZOD auch in anderen Teilen der Verwaltung weiterentwickeln können. Es erscheint aktuell nicht sinnvoll, Mitarbeitende z.B. aus dem Sicherheitsgewerbe zu rekrutieren und einzustellen.
Die Anwendung von unmittelbarem Zwang setzt nicht nur eine spezielle Ausbildung voraus, sondern auch die bei der Polizei jederzeit verfügbaren Verstärkungskräfte, die bei Anforderung zeitnah eintreffen. Es ist gesetzlich nicht zulässig, die Mitarbeitenden kommunaler Ordnungsdienste mit Waffen auszustatten. Der Einsatz von Waffen ist der Polizei vorbehalten. Insbesondere Personenkontrollen in der Waffenverbotszone führt auch die Polizei nicht unbewaffnet durch.
Um die Präsenz des ZOD im Straßenbild zu erhöhen und der Polizei eine weitere Fokussierung auf die Kernaufgabe der Kriminalitätsbekämpfung zu ermöglichen, wird in der Verwaltung kontinuierlich daran gearbeitet, die beim ZOD vorhandenen Stellen zu besetzen. Die Zahl der Stellen beim ZOD soll perspektivisch ausgebaut werden. Das Ergebnis der Planung wird sich im Stellenplan 2027 abbilden. Ziel ist es, zusätzliche Streifen insbesondere abends, an Wochenenden und gemeinsam mit der Polizei einsetzen zu können, um neben der objektiven Erhöhung der Sicherheit auch die Wahrnehmbarkeit und Präsenz im Stadtbild weiter zu verstärken und somit das subjektive Sicherheitsgefühl noch weiter zu verbessern.
Sicherheitskonferenzen
Die Stadtbezirke sind sehr unterschiedlich vom Thema Sicherheit betroffen. Flächendeckende Sicherheitskonferenzen stellen einen hohen Aufwand bei voraussichtlich geringem Ertrag dar. Mit den Stadtbezirksräten existieren geeignete und kompetente Gremien, in denen örtliche Missstände thematisiert werden. Neben den lokal verankerten Stadtbezirksratsmitglieder können auch Anwohnerinnen und Anwohner zu Wort kommen; häufig sind die Kontaktbereichsbeamten der Polizei, sowie Expertinnen und Experten aus der Verwaltung anwesend. Mit den Beschlüssen der Stadtbezirksräte muss sich die Verwaltung befassen. Vor diesem Hintergrund sollten keine zusätzlichen personalintensiven Gremien initiiert werden.
