Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-28000
Grunddaten
- Betreff:
-
Fördergebiet "Soziale Stadt - Donauviertel": Umgestaltung Spielplatz Möhlkamp
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- 20 Fachbereich Finanzen; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat; 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Verantwortlich:
- Leppa
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 221 Weststadt
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Anhörung
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18.02.2026
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Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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Entscheidung
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27.02.2026
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Sachverhalt
Beschlusskompetenz:
Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Planung und Hochbau (APH) ergibt sich aus § 76 Abs. 3 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 4 lit. e der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei dem Vorhaben um eine Planung zum Einsatz von Fördermitteln in Fördergebieten.
Anlass:
Am 6. Dezember 2016 wurde vom Rat beschlossen, das Donauviertel in der Weststadt als Fördergebiet im Sinne des § 171 e des Baugesetzbuches festzulegen. Die Sanierung verfolgt unter anderem das Ziel, das Wohnumfeld und die Außenanlagen aufzuwerten. Des Weiteren soll die räumliche und soziale Infrastruktur für Kinder, Familien und Senioren verbessert werden, um die Nutzungsvielfalt im Stadtteil zu erhöhen und den Zusammenhalt zu stärken. Die Aufwertung des Spielplatzes stellt eine für diese Zielsetzung zentrale Maßnahme dar.
Ausgangslage:
Der Spielplatz, Gemarkung Wilhelmitor, Flur 10, Flurstück 34/822 liegt größtenteils im Geltungsbereich des Bebauungsplanes WI 47, BauNVO 1962, der im Bereich des Grundstücks Grünfläche mit Zweckbestimmung Spielplatz festsetzt. Die Bearbeitungsfläche ´Kinderspielplatz Möhlkamp´ befindet sich im Bezirk Weststadt 221.
Die Spielfläche wird im Bestand als Rasenfußballfläche genutzt, eingerahmt von Ballfangzäunen. Zusätzlich befindet sich eine kleine Betonplattenfläche mit einer Ausstattung eines Basketballkorbes auf der Fläche. Aufgrund der geringen Ausstattung gibt es wenig Zustimmung seitens der Kinder.
Maßnahmenbeschreibung:
Der vorliegende Entwurf sieht eine erlebnisreiche und vielfältige Umgestaltung sowie Aufwertung des vorhandenen Kinderspielplatzes Möhlkamp nach den Wünschen der Kinder vor. Durch den Spielplatz entsteht ein neuer Ort, an dem Begegnungen stattfinden und sich die Kinder wohlfühlen.
Die Gestaltung zielt darauf ab, das Thema „Alles läuft rund und bewegt sich ständig“ auszudrücken. Auf der vergleichsweise großen städtischen Fläche wird ein zentraler Aufenthaltsbereich geschaffen, der drei eigenständige, thematisch gegliederte, runde Spielbereiche sowie ein kleines Rasenfußballfeld umfasst. Die fußläufige Erschließung des Spielplatzes erfolgt aus südlicher Richtung und ist an das bestehende Wegesystem der angrenzenden Wohnbebauung angebunden.
Wenn man dem neuangelegten Erschließungsweg folgt, gelangt man zur ersten Spielstation. Die erste Spielstation ist eine Turmanlage mit Wendelrutsche, einem Aufgang aus schrägem Kletternetz oder senkrechter Leiter sowie angelagerten Spielelementen von drei Lauftellerpfosten und einem Balancierseil mit Handlauf. Das Spielgerät fördert Koordination, Kraft, Gleichgewicht, Konzentration, Fantasie, soziales Miteinander und altersgerechte Risikoeinschätzung. Weiter nach Norden verbreitert sich der Weg und schließt direkt an die kleine Rasen-Fußballfläche von 25 x 12,5 m an. Es handelt sich um kleine räumliche Anlage, die im Wesentlichen auf die körperliche Freizeitbetätigung von Kindern zugeschnitten ist (zulässig für Kinderspielplätze). Die beiden Torbereiche werden mit kleinen Hockeytoren ausgestattet. Der geschwungene Weg (Halbkreis) wird nach Osten weitergeführt. Entlang dieses Ost-Abschnitts gliedern sich nördlich davon zwei Spielstationen an.
Die zweite Spielstation erfüllt den großen Wunsch der Kinder nach Basketball. „Der bunte Korb“ ist eine Basketballkonstruktion mit zwei Körben in unterschiedlicher Höhe. Sie lädt Kinder und Erwachsene gleichermaßen zu einer Basketballrunde ein. Die farbenfrohen, runden Zielbretter über den Körben setzen zudem einen schönen Lichtakzent.
Die dritte Spielstation erhält Spielgeräte wie eine Doppelschaukel, ein Karussell und drei Drehspiel-Teller. Die Ausstattung hat einen hohen Spielwert, da die Geräte von mehreren Kindern gleichzeitig genutzt werden können und vielfältige Bewegungsanreize bieten.
Die Spielflächen sind mit Fallschutzmaterialien wie Holzhackschnitzeln und einem EPDM-Belag versehen. Sitzgelegenheiten befinden sich entlang der Wegeflächen sowie am Fußballfeld. Die Spielflächen werden durch modellierende Gehölzpflanzungen eingefasst. Ergänzende Baumpflanzungen sollen Aufenthalt ermöglichen und Schattenwurf optimieren.
Beteiligung:
Am 29. August 2025 fand die Kinderbeteiligung statt, organisiert durch den Fachbereich 51. Der Termin verlief unter großer Beteiligung vieler Kinder und Eltern aus der angrenzenden Nachbarschaft. Die zahlreichen Wünsche, Anregungen und Ideen für die Gestaltung und Ausstattung mit neuen Spielgeräten konnten größtenteils, unter Berücksichtigung des vorhandenen finanziellen Rahmens, in die Planung einfließen. Des Weiteren gilt die Einschränkung, dass die Neuplanung die im B-Plan festgesetzte zulässige Nutzung als Kinderspielplatz nicht überschreitet.
Der Runde Tisch wird in seiner Sitzung am 12.02.2026 beteiligt.
Realisierung und Finanzierung:
Die Maßnahme wird voraussichtlich ab Mai 2026 realisiert.
Die Kostenschätzung für die Neugestaltung des Spielplatzes beläuft sich auf ca. 400.000 €. Die Kosten werden zu 2/3 aus Städtebaufördermitteln (ca. 266.600 €) des Bundes und des Landes Niedersachsen finanziert. 1/3 verbleiben als städtischer Eigenanteil (ca. 133.400 €). Entsprechende Finanzmittel sind im aktuellen Haushalt im Projekt „Soziale Stadt - Donauviertel (4S.610039)“ in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 eingeplant.
Zur Abbildung der Mehrkosten der Maßnahme Spielplatz Möhlkamp wird innerhalb der noch umzusetzenden Maßnahmen eine entsprechende Mittelumschichtung vorgenommen. Insbesondere der Fördertopf für private Investoren wird nicht ausgeschöpft. Das Fördergebiet verbleibt insgesamt innerhalb des genehmigten Kosten- und Finanzierungsrahmens. Weitergehende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt ergeben sich hieraus nicht.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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